Schafft Regulierung Wohnraum?
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Blick auf einen Musterhauspark im Schkeuditzer Ortssteil Dölzig. Die Nachfrage nach Wohnraum ist gewaltig in Deutschland. Doch es fehlt an Bauland, die Bodenpreise sind hoch. Bild: dpa
Das Baulandmobilisierungsgesetzes soll die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen von einer behördlichen Genehmigung abhängig machen. Für die Gemeinden bedeutet dies mehr Einflussmöglichkeiten.
„Der Wohnungsbau, eine der vordringlichen Aufgaben der Gegenwart, hat auch auf dem Gebiete des Rechts neue Aufgaben gestellt.“ Das ist keine aktuelle Aussage, sondern der erste Satz der Gesetzesbegründung zum Wohnungseigentumsgesetz (kurz WEG), das im März 1951 in Kraft getreten ist. Ziel des WEG war es, durch den Erwerb von Wohnungseigentum – jenseits der bis dahin geltenden „klassischen“ Rechtsformen Eigentum und Miete – möglichst vielen Bürgern den Zugang zu einer eigenen Wohnung zu sichern.
Der Wohnungsbau, die Aktivierung von Bauland und die Sicherung bezahlbaren Wohnens bleiben auch fast 70 Jahre später eine Herausforderung. Dieser will das Bundesinnenministerium mit dem Entwurf eines Baulandmodernisierungsgesetzes begegnen. Es soll die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Hinblick auf das Bauplanungsrecht und die Schaffung von Wohnraum erweitern.
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