Keine Kaution – Kündigung
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Aktuelle Urteile aus der Immobilienbranche
Die Nichtzahlung der Mietsicherheit berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung. Die Beklagten mieteten von der Klägerin. Hier sah der Mietvertrag für eine Dreizimmerwohnung eine Kaution in Höhe von 1000 Euro vor, die die Mieter nicht leisteten. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis daher fristlos. Zwischenzeitlich verkaufte er die Wohnung an einen Dritten. Die Klage hatte Erfolg. Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn der Mieter seine Kaution nicht zahlt. Eine weitere Interessenabwägung ist nicht erforderlich. Dass der Vermieter die Wohnung zwischenzeitlich veräußerte, ändert an der Klage nichts. Amtsgericht Neustadt am Rübenberge, Urteil vom 16. Juni 2021, Az.: 41 C 337/20.
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