Wirtschaftsprüfer sind keine Bilanzpolizei
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Bild: Peter von Tresckow
Eine Bilanzprüfung kann nicht alle Eventualitäten wie einen Bank Run abdecken. Das ist auch nicht ihr Auftrag. Was dann? Ein Gastbeitrag.
In den vergangenen Wochen haben wir von aufsehenerregenden Fällen wie der Silicon Valley Bank, der Signature Bank oder der Credit Suisse gelesen (F.A.Z. vom 22. März). Als Wirtschaftsprüfer und Präsident der Wirtschaftsprüferkammer werde ich dann immer wieder mit der Frage konfrontiert, warum Unternehmen trotz eines – gegebenenfalls auch noch kurz zuvor erteilten – uneingeschränkten Bestätigungsvermerks in Schwierigkeiten geraten können. Nach vielen Jahren der Niedrigzinsphase haben die Notenbanken die Zinsen wieder spürbar angehoben, insbesondere als Reaktion auf die Inflation. Eine Konsequenz ist, dass für die entsprechenden Vermögenswerte in den Bilanzen der Banken und Versicherungen Wertminderungen zu verzeichnen sind. Liegt das im Einflussbereich des Wirtschaftsprüfers? Die klare Antwort lautet: nein.
Zunächst ist es mir in solchen Diskussionen immer wichtig zu betonen, dass die Aufgaben des Abschlussprüfers nicht darin bestehen, die Zukunft des Unternehmens zu prognostizieren oder die Geschäfte des Unternehmens zu führen. Die Verantwortung für das Unternehmen und dessen Jahresabschluss liegt allein bei den gesetzlichen Vertretern des berichtenden Unternehmens. Sie treffen im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses eine Annahme über die Fortführung des Unternehmens. Nach dieser Annahme – letztlich eine Ermessensentscheidung der gesetzlichen Vertreter – richtet sich die Bilanzierung und Bewertung von Vermögen und Schulden.
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