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Nach Kritik aus der Union : Wie Andrea Nahles Missbrauch der Rente mit 63 verhindern will

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Andrea Nahles (SPD) Bild: Gyarmaty, Jens

Es hagelt Kritik an der „Rente mit 63“ aus der Wirtschaft, aber auch aus der großen Koalition. Nun erklärt Arbeitsministerin Nahles im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, wie sie eine Vorruhestandswelle unterbinden möchte.

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          Angesichts skeptischer Stimmen aus der Union zur geplanten Rente mit 63 zeigt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nun Wege auf, mit denen aus ihrer Sicht eine Vorruhestandswelle verhindert werden kann. „Für Unternehmen kann man solche Deals zum Beispiel finanziell unattraktiv machen, indem man sie die entgangenen Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen lässt“, sagt sie im Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“: „Das gab es früher schon mal, es wurde aber durchlöchert, weil in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit alle an der Frühverrentung interessiert waren. Das hat sich zum Glück geändert.“

          Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich bereits mit 61 Jahren arbeitslos zu melden und zwei Jahre später abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen, da in die „Rente mit 63“ der Bezug von Arbeitslosengeld 1 als Versicherungszeit anerkannt wird. Attraktiv sei das aber nur, „wenn die Arbeitgeber mitmachten und eine Abfindung zahlten“, so Nahles. Die Ministerin bekräftigte ihren Willen, dieses Schlupfloch zu stopfen: „Wir werden gesetzlich verhindern, dass es ein solches Ausnutzen gibt.“

          Den Vorschlag aus der Unionsfraktion, Zeiten der Arbeitslosigkeit nur bis zu einem bestimmten Stichtag zu berücksichtigen, bewertete Nahles zurückhaltend. „Das ist verfassungsrechtlich schwierig.“ Forderungen von CDU-Bundestagsabgeordneten, Arbeitslosigkeit nicht anzuerkennen, wies die Ministerin zurück. „Nach der Wende mussten sich viele Ostdeutsche beruflich umorientieren, auch in westdeutschen Regionen gab es Umbrüche. Wenn wir die Betroffenen dafür jetzt nicht noch einmal bestrafen, ist das nur gerecht.“

          Das Rentenpaket der Bundesregierung, zu dem auch ein verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten gehört, war Anfang April erstmals im Bundestag debattiert worden. Die Verabschiedung ist für Mai geplant, am 1. Juli soll die Neuregelung in Kraft treten.

          Kritik gibt es aber nicht nur vom große Koalitionspartner. Auch internationale Wirtschaftsexperten etwas des internationalen Währungsfonds und der OECD halten von dem Vorhaben nichts. Und auch aus der EU-Kommission kam schon Kritik daran.

          Das vollständige Interview mit Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) lesen Sie am 13. April 2014 im Wirtschaftsteil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung oder ab 20.00 Uhr im E-Paper.

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