Verkehr (15) : In fünfzig Lastwagen statt in einem Zug
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Europa droht der Verkehrsinfarkt und ein Flickenteppich aus Maut-Zonen zu werden, wenn es nicht gelingt, ein funktionierendes Rezept für die Optimierung der Waren- und Güterströme zu entwickeln.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG (DB AG), Hartmut Mehdorn, und Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe haben in den vergangenen Jahren bittere Lektionen lernen müssen. Eine gemeinsame Lehre lautet: Die Rahmenbedingungen und selbst viele Detailvorschriften für die Verkehrspolitik werden nicht in Berlin, sondern in Brüssel, Luxemburg und Straßburg entwickelt und entschieden.
Die schwierige Öffnung der nationalen Flug- und Bahnmärkte oder auch das mit großen Erwartungen behaftete Milliardenprojekt für ein gemeinsames satellitengestütztes Navigationssystem (Galileo) wären ohne die gemeinsamen politischen Entscheidungen im Rahmen der Europäischen Union nicht möglich gewesen.
Angst vor dem Brüsseler Eingriff in die Betriebsabläufe
So kann beispielsweise die DB AG dank der umfassenden europäischen Eisenbahn-Gesetzespakete heute bereits Güter und in Zukunft auch Personen im EU-Ausland transportieren. Gleichzeitig hat sich damit aber auch der innerdeutsche Konkurrenzdruck erhöht: In- und ausländische Konkurrenten haben der Deutschen Bahn schon auf einigen Strecken die Kunden weggeschnappt.
Doch vor dem Brüsseler Wettbewerbsdruck hat die Deutsche Bahn weniger Angst als vor den Eingriffen Brüssels in die Betriebabläufe. Wegen eines Vorstoßes der EU wird die seit Oktober geltende Kundencharta der DB AG möglicherweise zur Makulatur - zumindest für grenzüberschreitende Bahnfahrten. Denn auf dem Tisch der beiden EU-Gesetzgeber Ministerrat und Europäisches Parlament liegt ein besonders von Verbraucherschützern und Bahnkritikern geforderter Verordnungsvorschlag der EU-Kommission.
Kompetenzen für strenge Auflagen bei qualifizierter Mehrheit
Dieser räumt den Bahnkunden erheblich mehr Rechte ein als die Kundencharta. Müßte zum Beispiel ein ICE von Frankfurt nach Brüssel seine Fahrt wegen eines Suizids unterbrechen und könnte sein Ziel erst mit einer Verspätung von mehr als einer Stunde erreichen, hätten nach dem Kommissionsvorschlag alle Fahrgäste Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises. Nach ihrer Kundencharta erstattet die Bahn 20 Prozent.
Besitzt Brüssel überhaupt Kompetenzen, den Unternehmen solch strenge Auflagen zu machen? Ja, wenn sich dafür im EU-Parlament und im Kreis der 25 EU-Regierungen eine qualifizierte Minderheit findet. Auch für die Verbesserung der Fluggastrechte oder der Verkehrssicherheit räumt die geplante EU-Verfassung der Gemeinschaft das Recht ein, "europäische Gesetze oder Rahmengesetze" zu erlassen.
Bis heute kein Rezept für optimale Waren- und Güterströme im Binnenmarkt
Die Gemeinschaft darf dies zwar nur auf Strecken, die den grenzüberschreitenden sowie den Durchgangsverkehr betreffen. Doch für die größten europäischen Transitländer Deutschland und Österreich bedeutet dies wegen ihrer zentralen Lage im Binnenmarkt die Zuständigkeit Brüssels auf nahezu all ihren großen Verkehrsadern. Auch Minister Stolpe hat lernen müssen: Ohne grünes Licht der EU-Kommission kann er keinen Euro Maut von den Spediteuren auf den deutschen Autobahnen einstreichen.