Umstrittener Fahrdienst : Gericht stoppt Uber in ganz Deutschland
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So sieht die Uber-App aus Bild: dpa
Der Taxi-Konkurrent Uber darf keine Fahrten mit Privatleuten mehr vermitteln. Das Landgericht Frankfurt hat das Angebot deutschlandweit gestoppt. Wie wird Uber darauf reagieren?
Es ist ein herber Rückschlag für den umstrittenen Fahrdienst Uber: Das Unternehmen darf in Deutschland keine Fahrten mit Privatleuten mehr vermitteln. Das Angebot „Uber Pop“ verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, da die Fahrer keine Genehmigung hätten und ein Entgelt kassierten, hieß es zur Begründung. Geklagt hatte Taxi Deutschland, ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Taxizentralen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Über seine App vermittelt Uber Fahrten mit Privatleuten, die ihre Fahrgäste ähnlich wie ein Taxi in der Stadt aufnehmen. Die Taxibranche stört sich vor allem daran, dass die Fahrer von Uber keinen Personenbeförderungsschein besitzen, aber gewerbliche Fahrten vornehmen. Sie sehen dadurch den Wettbewerb verzerrt. Die Fahrten mit Uber sind in der Regel deutlich günstiger als ein Taxi. Die Vermittlung an professionelle Chauffeure („Uber Black“) ist von der Entscheidung nicht betroffen.
Schon die einleitenden Worte des Vorsitzenden Richters während der Verhandlung klangen eher wie eine Urteilsbegründung: Punkt für Punkt wies er alle Argumente, die die Anwälte von Uber hätten vorbringen können, zurück. So seien beide Parteien als Wettbewerber anzusehen, da sie sich an die gleiche Nachfrage richteten: Sowohl Uber als auch Taxi Deutschland vermitteln via Smartphone-App Fahrer an Fahrgäste. Im Fall der Taxizentralen ist das die App „Taxi Deutschland“ über die man sich ein reguläres Taxi bestellen kann.
Richter: Uber ist Anstifter
Bei dem Angebot von Uber handele es sich zudem um eine entgeltliche Leistung, die die Betriebskosten übersteige, fügte der Vorsitzende Richter Joachim Nickel hinzu. Die Taxifahrer werfen Uber vor, dadurch den Wettbewerb zu verzerren. Uber hatte argumentiert, dass in Deutschland bislang nicht eindeutig geklärt sei, was in die Betriebskosten alles reinzählt. Dieses Argument ließ der Richter jedoch nicht gelten. Selbst wenn man zugunsten von Uber rechne, übersteige der Fahrpreis die Betriebskosten um fast das Fünffache, sagte er. Das Argument von Uber, dass es die Fahrten nur vermittle und damit nicht unter das Personenbeförderungsgesetz falle, wies er ebenfalls zurück: Uber sei als Anstifterin der Verstöße des Nutzers zu sehen.
Ein Verbot von Uber bedeute zwar einen Eingriff in die Berufsfreiheit sowie in die europäische Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, argumentierte der Vorsitzende Richter. Dieser sei jedoch bei überragenden Interessen der Allgemeinheit gerechtfertigt. Er verwies dabei darauf, dass nicht sichergestellt sei, dass das Unternehmen mit Europasitz in Amsterdam verlässlich Steuern zahle und das die Fahrzeuge ausreichend versichert seien. Uber wand hingegen ein, dass alle Abrechnungen elektronisch via Smartphone und Kreditkarte abgewickelt würden und damit transparent und nachvollziehbar seien.
„Ubers Geschäftsmodell basiert auf Rechtsbruch“, sagt die Konkurrenz
„Wir freuen uns, wir haben heute Recht erhalten“, sagt Vorsitzende von Taxi Deutschland, Dieter Schlenker, nach der Urteilsverkündung. „Ubers Geschäftsmodell basiert auf Rechtsbruch.“
Spannend wird nun, wie Uber auf das Urteil reagieren wird. Damit das Urteil rechtskräftig wird, muss Taxi Deutschland eine Sicherheitsleistung von 400.000 Euro hinterlegen. Solange das nicht passiert ist, macht Uber zunächst wie gewohnt weiter. Das mit mehr als 40 Milliarden Dollar bewertete Unternehmen aus San Francisco, das in mehr als 50 Ländern und 270 Städten aktiv ist, wird wohl auch Berufung einlegen. In nächster Instanz würde dann das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden. Aber was wird in der Zwischenzeit aus dem Geschäftsmodell? In Hamburg, Berlin und Düsseldorf nimmt Uber nach Gerichtsentscheidungen von seinen Fahrgästen derzeit nur 35 Cent je Kilometer – damit gilt das Angebot als rechtlich zulässig. Für Uber kann das jedoch keine dauerhafte Lösung sein: Denn für die Fahrer sind die Preise unattraktiv. Und hat Uber zu wenig Fahrer, müssen auch die Fahrgäste lange auf ein Auto warten, sodass sie das Angebot möglicherweise nicht nutzen.
Während das Unternehmen in Deutschland zunächst jedoch sehr konfrontativ auftrat, schlägt es inzwischen sanftere Töne an. Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt, die Uber den Betrieb in ganz Deutschland untersagt hatte, hatte Uber noch im Herbst angekündigt, diese trotz drohender Geldstrafen zu ignorieren. Die Verfügung wurde zwar wieder aufgehoben, weil der Richter keinen Grund sah, den Streit per Eilentscheidung zu treffen. Somit geht der Fall nun den Weg über ein Hauptverfahren. Doch auch der damals Vorsitzende Richter hatte schon sehr deutlich gemacht, dass er das Geschäftsmodell für illegal hält.
Im Interview mit der F.A.Z. hatte sich der Unternehmensmitgründer und Vorstandsvorsitzende Travis Kalanick zwar kompromissbereit gezeigt – aber nicht um jeden Preis. „Wir wollen uns an die Gesetze halten, die hier gelten“, sagte Kalanick. Deshalb seien die Preise in Hamburg, Berlin und Düsseldorf auf Betriebskostenniveau gesenkt worden. Er betonte aber auch: „Wir werden unser Geschäft hier nicht aufgeben.“ Das Unternehmen ist in Deutschland derzeit in Berlin, München, Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf aktiv.