Tarifeinheit : Gewerkschaften wollen GDL-Gesetz vors Verfassungsgericht bringen
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Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn beim Streik der Lokführer-Gewerkschaft GDL Bild: AFP
Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Tarifeinheit stößt auf den Widerstand der Spartengewerkschaften. Noch bevor die Beratungen im Kabinett begonnen haben, bereiten sie Verfassungsklagen vor.
Mehrere Spartengewerkschaften haben einem Medienbericht zufolge mit Vorbereitungen begonnen, das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Tarifeinheit vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Der Marburger Bund (MB), die Pilotenvereinigung Cockpit und der Deutsche Beamtenbund (DBB) hätten unabhängig voneinander entsprechende Maßnahmen eingeleitet, berichtete die „Wirtschaftswoche“ laut Vorabmeldung vom Wochenende. Das Gesetz, das am 3. Dezember im Kabinett beraten wird, legt fest, dass künftig nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft in einem Betrieb gilt. Spartengewerkschaften sehen sich dadurch in ihrer Existenz bedroht.
„Wenn das Gesetz verabschiedet ist, geht die Musik erst richtig los. Die Zimmer in Karlsruhe sind gebucht“, sagte der DBB-Vizevorsitzende Willi Russ der „Wirtschaftswoche“. Der Dachverband, zu dessen Mitgliedern die Lokführergewerkschaft GDL zählt, hat dem Bericht zufolge eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, den Gang nach Karlsruhe vorzubereiten. Gleiches gilt demnach für die Ärztegewerkschaft Marburger Bund, die den Göttinger Rechtsprofessor Frank Schorkopf als Prozessbevollmächtigen ins Boot geholt habe. „Wir gehen zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Karlsruhe“, sagte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke der Zeitung.
Cockpit wird dem Bericht zufolge vom früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum von der Düsseldorfer Kanzlei Baum, Reiter & Collegen vertreten. Auch er bestätigte gegenüber der „Wirtschaftswoche“, für Cockpit eine verfassungsgerichtliche Klärung in die Wege zu leiten, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist. Das geplante Gesetz verstoße „eklatant gegen die Koalitionsfreiheit in unserer Verfassung“. Kleinere Gewerkschaften würden damit ihre Befugnis zum Abschluss von Tarifverträgen und damit ihr Streikrecht verlieren.