Steuerprivileg der Post : Blauer Brief aus Brüssel an die Bundesregierung
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Gelbe Post, blauer Brief: Brüssel gegen Berlin Bild: ASSOCIATED PRESS
Im Streit über die Mehrwertsteuerbefreiung der Post bekommt das Bundesfinanzministerium Gegenwind aus Brüssel. In einem Schreiben an die Bundesregierung schlägt sich die EU nach F.A.Z.-Informationen indirekt auf die Seite von Wirtschaftsminister Glos, der das Steuerprivileg beenden will.
Im Streit über die Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post bekommt das Bundesfinanzministerium Gegenwind aus Brüssel. In einem Schreiben an die Bundesregierung schlägt sich die Europäische Kommission nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung indirekt auf die Seite von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU), der das Steuerprivileg der Post beenden möchte.
Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy habe die deutsche Regierung ermahnt, die beschlossene Öffnung der EU-Postmärkte nicht durch unfaire Rahmenbedingungen zu unterlaufen, heißt es in der Kommission. Alle Anbieter von Post-Dienstleistungen hätten Anspruch auf Gleichbehandlung. Die Mehrwertsteuer werde in diesem Kontext explizit angesprochen.
500 Millionen jährlich weniger in der Steuerkasse
McCreevy nimmt zwar in dem mit Steuerkommissar Laszlo Kovacs abgestimmten Schreiben keinen Bezug auf die konkreten Pläne der Bundesregierung. Die Dinge würden aber klar beim Namen genannt, heißt es. Eine Regelung, die ausschließlich der Post AG nutze, werde die Kommission nicht akzeptieren, weil damit andere Anbieter diskriminiert würden. Sollte die deutsche Seite die Einwände ignorieren, droht der Bundesregierung ein neues Vertragsverletzungsverfahren.
Der blaue Brief aus Brüssel kommt wenige Tage vor einer Kabinettssitzung, bei der über die künftigen Steuervorschriften für den Briefmarkt entschieden werden soll. Dabei wird Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zwischen Glos und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) schlichten müssen. Geht es nach dem Finanzministerium, würde die Post ihr Steuerprivileg in vollem Umfang behalten und der Fiskus weiterhin auf Steuereinnahmen von rund 500 Millionen Euro im Jahr verzichten.
Glos will Steuerbefreiung begrenzen
Zwar würden auch andere Briefunternehmen von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie ebenfalls flächendeckend Briefe zustellen. Dieses Zugeständnis wäre allerdings wirkungslos: Denn nach der Einführung des Mindestlohns sehen sich die Post-Konkurrenten zu einem solchen „Universaldienst“ allesamt nicht mehr in der Lage.
Um den Wettbewerb nicht noch stärker zu verfälschen, will Glos die Steuerbefreiung deshalb generell auf Sendungen privater Haushalte und kleiner Gewerbetreibender begrenzen. Im Großkundengeschäft, auf das etwa 85 Prozent des gesamten Umsatzes entfallen, soll nach den Vorstellungen des Wirtschaftsministeriums hingegen auch die Post die volle Mehrwertsteuer bezahlen.
Klage gegen Arbeitsministerium rückt näher
Unterdessen rückt eine Klage gegen das Arbeitsministerium näher. Am Montag war die Frist ausgelaufen, die der Bundesverband der Kurier-, Express- und Postdienste (BdKEP) für eine Aussetzung der Mindestlohn-Verordnung gesetzt hatte. Offenbar wolle sich das Ministerium trotz der Verwaltungsgerichtsentscheidung gegen den Mindestlohn nicht rechtstreu verhalten, sondern beharre auf der Vollziehbarkeit des Mindestlohns, sagte BdKEP-Anwalt Axel Günther dieser Zeitung.
Als nächster Schritt werde deshalb ein Antrag auf einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Verordnung vorbereitet. Darüber werde der Verband nach Ostern entscheiden. Für den Fall, dass die Gerichte die Mindestlohnverordnung auch in letzter Instanz verwerfen, erwägen die Wettbewerber der Post Schadensersatzforderungen gegen den Bund.