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Steuergewerkschaft findet : Breiter Zugriff auf Hoeneß-Akte okay

  • -Aktualisiert am

Uli Hoeneß Bild: dpa

Mehr als tausend Steuer-Mitarbeiter hatten Zugriff auf die Akte des ehemaligen Bayern-Präsidenten. Die Steuergewerkschaft verteidigt diesen breiten Zugriff als notwendig in dieser Sache.

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          Die Deutsche Steuergewerkschaft wendet sich anlässlich des Hoeneß-Falls gegen den Eindruck, jeder beliebige Finanzbeamte könne auf die Daten aller Bürger zugreifen. „Normalerweise können nur die Sachbearbeiter eine Akte abrufen, die für den Anfangsbuchstaben des jeweiligen Nachnamens zuständig sind“, sagte Gewerkschaftschef Thomas Eigenthaler der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Je nach Organisation des Finanzamts und dessen Geschäftsverteilungsplan seien dies zwei oder auch zehn Beschäftigte.

          Der Steuerfall des früheren FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß sei aber deutlich komplizierter – auch weil dieser selbst Unternehmer sei. Dann könnten auch Betriebsprüfer, Steuerfahnder, Vollstreckungsbeamte und Umsatzsteuerprüfer die Informationen abrufen. „Die können ja bei ihren Kollegen nicht erst extra einen Antrag dafür stellen, damit sie in die Akte hineinsehen dürfen“, sagte Eigenthaler weiter. Vorgesetzte Behörden und die Rechenzentren der Finanzverwaltung bekämen die Daten bei Bedarf ebenfalls zu sehen.

          „Man muss aber unterscheiden zwischen der abstrakten Möglichkeit und dem tatsächlichen Zugriff – der ist weit seltener.“ Jeder Abruf müsse zudem protokolliert werden, und dies werde von den Behörden auch mit Stichproben kontrolliert. Jedes Finanzamt müsse dafür seinen eigenen Datenschutzbeauftragten haben. Geregelt ist all das in der „Steuerdaten-Abrufverordnung“ (StDAV) aus dem Jahr 2005.

          Eigenthaler reagiert damit darauf, dass die Münchener Staatsanwaltschaft nicht weiter ermittelt, um herauszufinden, wer dem Magazin „Stern“ Details aus der Steuerakte des ehemaligen FC Bayern-Präsidenten zugespielt hat. Dadurch erfuhr die Öffentlichkeit von den Ermittlungen gegen Hoeneß, der mittlerweile zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden ist.

          Im Fall Uli Hoeneß hatten 1165 Mitarbeiter Zugriff auf dessen Steuerakte. „Bei den Zugriffsberechtigten handelt es sich
          im Wesentlichen um Steuerverfolgungseinheiten wie Steuerfahndung, Umsatzsteuerprüfer und Bußgeld- und Strafstellen“, teilte das Bayerische Landesamt für Steuern in München mit und wies damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zurück, in dem eine beinahe dreimal so hohe Zahl genannt worden war.

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