Steuerentlastung : Kinderfreibetrag soll rückwirkend steigen
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Mehr Geld für Familien: Der Kinderfreibetrag steigt Bild: dpa
Die Koalition will ein Versäumnis ihrer Vorgänger korrigieren und den Kinderfreibetrag rückwirkend zum Jahreswechsel um 72 Euro anheben. Unklar bleibt, ob auch das Kindergeld zeitnah angepasst wird.
Eltern sollen rückwirkend zum Jahreswechsel steuerlich entlastet werden. Die große Koalition plant, den Kinderfreibetrag um 72 Euro im Jahr zu erhöhen. Wer den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag zahlt, kommt dann auf eine Entlastung von etwa 32 Euro je Kind und Jahr, mit Kirchensteuer wären es rund 35 Euro. Ob das Kindergeld ebenfalls erhöht wird, ist noch offen.
Mit einem der nächsten Steuergesetze soll sichergestellt werden, dass das „sächliche Existenzminimum“ der Kinder nicht belastet wird. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf der Teil des Einkommens nicht besteuert werden, den die Bürger für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie benötigen. Damit geringverdienende Familien nicht leer ausgehen, die von Freibeträgen nichts oder wenig haben, gibt es in Deutschland das Kindergeld.
Kindergeld müsste um zwei Euro steigen
„Ab 2014 weist der Kinderfreibetrag eine Unterdeckung von 72 Euro auf“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Ralph Brinkhaus, der F.A.Z. Er verwies auf den Existenzminimumbericht der Bundesregierung. „Eine Erhöhung ist also verfassungsrechtlich geboten.“ Der Gesetzgeber hatte nach dem Bericht aus dem Jahr 2012 nur den Grundfreibetrag für Erwachsene in zwei Schritten angepasst. Für die Kinder sah man weniger Handlungsdruck: „Erst ab dem Veranlagungszeitraum 2014 ist auch eine Erhöhung des Freibetrags für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) erforderlich“, stellte im Jahr 2012 die Bundesregierung fest. Sie versprach, dies früh genug anzupacken. „Auch dies wird die Bundesregierung rechtzeitig gesetzgeberisch auf den Weg bringen.“ Doch daraus wurde nichts. Deswegen wollen Union und SPD den Mangel rückwirkend heilen.
Der Umgang mit dem Kindergeld ist offenbar für die große Koalition eine heikle Frage. Der SPD-Fraktionsvizevorsitzende Carsten Schneider sagte dazu: „Die Frage einer entsprechenden Anpassung des Kindergeldes wird in der Koalition noch zu besprechen sein.“ Es steht aber schon fest, wie stark das Kindergeld aufgestockt werden müsste, damit die Kluft in der Behandlung reicher und armer Eltern nicht größer wird: „Bei einer Anhebung der Freibeträge für Kinder um 72 Euro müsste das Kindergeld um knapp 2 Euro im Monat für jedes Kind steigen, damit die Einkommen, bei denen beide Instrumente zu einer gleich hohen Entlastung führen, annähernd unverändert bleiben“, teilte die Bundesregierung kurz vor Weihnachten als Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Linken mit.
Höhere Freibeträge kosten den Staat 110 Millionen Euro
Die kleine Lösung (nur Freibeträge) ist erwartungsgemäß spürbar billiger als die große. Das Steueraufkommen sinkt damit nach Angaben der Bundesregierung um 110 Millionen Euro im Jahr (davon Bund: 52,5 Millionen Euro). Wie aus ihrer Antwort auf die kleine Anfrage weiter hervorgeht, ließe die große Lösung das Steueraufkommen um jährlich 425 Millionen Euro niedriger ausfallen (davon Bund 186,4 Millionen Euro).
Für ein Kind gibt es derzeit zwei Freibeträge von insgesamt 7008 Euro im Jahr. Das Kindergeld beträgt für die ersten beiden Kinder jeweils 184 Euro im Monat, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere 215 Euro. Die Schwelle, von der an der Kinderfreibetrag günstiger ist, hängt von der individuellen Situation ab. Bei einer Alleinerziehenden mit einem Kind liegt sie bei einem Bruttoeinkommen von rund 41.000 Euro, bei Ehegatten mit zwei Kindern ist das bei etwa 78.000 Euro der Fall.