Schweigepflicht : Heikle Geheimnisse
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Der Flugzeug-Absturz über Südfrankreich hat eine Debatte um die ärztliche Schweigepflicht entfacht. Eine Idee klingt bedenkenswert.
Wohl nirgendwo sonst hat der Datenschutz eine solch tiefe Berechtigung wie bei der ärztlichen Schweigepflicht. Es geht um persönlichste Belange, deren Bekanntwerden zu erheblichen Nachteilen führen kann – im beruflichen, aber auch im privaten Bereich. Mehr noch: Wer sich nicht auf die Diskretion seines Arztes verlassen kann, vertraut sich ihm womöglich nicht an und verschlimmert dadurch sein Leiden.
Dennoch muss es bei Berufen, an denen das Leben anderer Menschen hängt, Kontrollen und Einschränkungen geben. Taxifahrer müssen regelmäßig (nicht nur) ihre Augen prüfen lassen, Piloten sogar zu einem speziellen „Fliegerarzt“. Doch viele Krankheiten – nicht nur seelische – kann ein Patient dort verheimlichen, wenn er es drauf anlegt.
Die Idee, Krankschreibungen eines Piloten vom behandelnden Arzt direkt an die Fluglinie übermitteln zu lassen, klingt daher bedenkenswert. Der Mann, der die Germanwings-Maschine zum Absturz brachte, hatte seine aktuelle Krankmeldung zerrissen, statt sie abzugeben.
Allerdings: Wer in eine Arztpraxis geht und selbst bezahlt, kann einen falschen Namen und Beruf angeben. Eine Registrierungspflicht aller Patienten kann aber niemand wollen.