Sozialversicherungsbeiträge : Der Staat sorgt für sinkende Nettolöhne
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Frohes Neues Jahr: Nicht für den Geldbeutel Bild: dapd
Durch die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge müssen Arbeitnehmer bis zu 26 Euro pro Monat mehr abgeben. Auch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind zum Jahreswechsel gestiegen.
Der Start ins neue Jahr wird, außer von Feuerwerken, von zuversichtlichen Konjunkturprognosen begleitet. Die erste große Ernüchterung des Jahres 2014 droht etlichen Arbeitnehmern jedoch schon in vier Wochen mit der Gehaltsabrechnung für Januar: Die turnusgemäße Erhöhung der Beitragsbemessunggrenzen in der Sozialversicherung ist diesmal besonders kräftig ausgefallen und wird damit vor allem die Einkommen von Arbeitnehmern der oberen Mittelschicht schmälern.
Sie werden dadurch netto bis zu 26 Euro je Monat oder gut 300 Euro im Jahr verlieren; entsprechend mehr müssen zusätzlich ihre Arbeitgeber an die Sozialkassen abführen. Dies ist nur der Auftakt einer Reihe von Mehrbelastungen für Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtigen Normalarbeitsverhältnissen. Angesichts der von Union und SPD geplanten Mehrausgaben für Rentner müssen zunächst einmal, anders als im Herbst erwartet, alle Beschäftigten völlig auf die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags verzichten.
Nach bisheriger Gesetzeslage wäre der Sozialversicherungsbeitrag gesunken
Laut Deutscher Rentenversicherung hätte der Beitragssatz nach bisheriger Gesetzeslage von 18,9 auf 18,3 Prozent des Bruttolohns sinken müssen. Die damit verbundene Entlastung um bis zu 17,85 Euro je Monat oder 214,20 Euro im Jahr wurde aber durch CDU/CSU und SPD gestoppt. Die Beitragssenkung hätte die Mehrbelastung abmildern können, die sich aus den höheren Beitragsbemessungsgrenzen ergibt; generell unterliegen Arbeitsverdienste nur bis zu dieser Grenze der Sozialabgabenpflicht.
Mit dem Jahreswechsel hat sie sich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Beiträge von zusammen 21,9 Prozent erheben, um 150 Euro auf 5.950 Euro je Monat im Westen und um 100 auf 5.000 Euro je Monat im Osten erhöht. In der Kranken- und der Pflegeversicherung stieg die bundeseinheitliche Grenze um 112,50 auf 4.050 Euro je Monat an. Der Kreis der Betroffenen reicht damit in die Gewerkschaftsklientel der Metall- und Chemiefacharbeiter hinein.
Allein eine Frage der Zeit, bis die Krankenkassenbeiträge steigen
Der Anstieg fiel diesmal so kräftig aus, weil er sich nach der gesetzlichen Formel an der Lohnentwicklung im Jahr 2012 orientiert. Diese war wegen der zuvor überstandenen Rezession mit rund 2,5 Prozent höher als üblich. 2013 sind die Löhne, auf die die Abgaben nun erhoben werden, jedoch nach jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts um weniger als 1,5 Prozent gestiegen; davon war schon nach Abzug der Inflation nichts mehr übrig. Weitere Beitragsmehrbelastungen bahnen sich in der Kranken- und der Pflegeversicherung an.
Der Pflegebeitrag steigt laut Beschlusslage der großen Koalition „spätestens zum 1. Januar“ kommenden Jahres um 0,3 Punkte auf dann 2,35 Prozent des Bruttolohns (2,6 Prozent für Kinderlose). Dieses macht bis zu 12,15 Euro je Monat aus. Eine weitere Erhöhung auf 2,55 beziehungsweise 2,8 Prozent folgt laut Koalitionsvertrag noch vor der Bundestagswahl 2017. Die Krankenversicherung hat derzeit zwar noch ein Finanzpolster, doch ist es nach Expertenmeinung allein eine Frage der Zeit, bis die Beiträge steigen müssen.
Der Sonderbeitrag soll als Prozentsatz des Lohns erhoben werden
„Unter der Annahme, dass sich Einnahmen und Ausgaben wie in der Vergangenheit weiterentwickeln, ist mit einem Zusatzbeitrag im Jahr 2017 von 1,6 Prozent bis 1,7 Prozent zu rechnen“, sagte der Präsident des Bundesversicherungsamts, Maximilian Gaßner, der Deutschen Presseagentur. Das würde einem Gesamtbeitrag von mehr als 16 Prozent entsprechen. Derzeit beträgt der Krankenkassenbeitrag 14,6 Prozent zuzüglich eines allein vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sonderbeitrags von 0,9 Prozent.
Letzterer wird nach den Koalitionsplänen künftig Teil des von jeder einzelnen Kasse festzulegenden Zusatzbeitrags sein. Der Zusatzbeitrag war bisher – soweit nötig – ein Pauschalbetrag, auch er soll aber künftig als Prozentsatz des Lohns erhoben werden. Seine Beitragsprognose gelte nur, falls der Bundeszuschuss an die Krankenkassen in voller Höhe fließe, sagte Gaßner. Die alte Regierung hatte den Zuschuss von 14 auf 11,5 Milliarden Euro gekürzt und eine weitere Senkung geplant.