Sozialleistungen : Hartz IV für arbeitslose EU-Bürger
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Mitten in Deutschland: Rumänische Zuwanderer hausen in einer Industriebrache im Gutleutviertel in Frankfurt. Bild: dpa
Das Bundessozialgericht gibt grünes Licht für alle Eilverfahren von arbeitslosen Ausländern aus der EU. Das könnte eine Klagewelle provozieren.
Arbeitslose EU-Ausländer haben gute Chancen, vor den deutschen Sozialgerichten im Eilverfahren Hartz IV zugesprochen zu bekommen. Denn die Richter in den unteren Instanzen können sich nun darauf berufen, dass auch das Bundessozialgericht europarechtliche Zweifel am Ausschluss der Zahlungen für Ausländer durch das deutsche Sozialgesetzbuch hat. Nach Ansicht der höchsten deutschen Sozialrichter reicht dies für eine positive Entscheidung über Hartz IV für die vielen anhängigen Eilverfahren schon aus, stellte die Presserichterin des Bundessozialgerichts (BSG), Nicola Behrend, auf der Jahrespressekonferenz in Kassel klar. „Die Richter müssen sich dann jeden Einzelfall genau ansehen und die Folgen abwägen.“
Damit wäre allerdings das Ende einer Regelung im Sozialgesetzbuch II faktisch schon besiegelt, bevor der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Entscheidung in dieser Frage überhaupt verkündet hat (Az.: C-67/14). In Paragraph 7 hatte der Bundestag unmissverständlich klargestellt, dass Ausländer kein Hartz IV – also nicht das Arbeitslosengeld II – beanspruchen können, wenn sie sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Menschen aus anderen Staaten lediglich wegen der Sozialleistungen einreisen. Derzeit mehren sich jedoch die Zweifel, ob dies mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit und dem Gleichbehandlungsgebot aller EU-Bürger vereinbar ist. Mit einer endgültigen Klärung ist in diesem Jahr allerdings nicht zu rechnen, denn die Kasseler Bundesrichter haben das Verfahren erst Mitte Dezember in Luxemburg vorgelegt. Durchschnittlich dauert dort eine Klärung 15 Monate. Seit Sommer vergangenen Jahres ist in Luxemburg außerdem ein Prozess des Sozialgerichts Leipzig anhängig, dass allerdings mit dem BSG-Fall verbunden werden könnte, mutmaßte Behrend.
Zusätzliche Arbeit in großem Umfang
Nach Angaben des Bundessozialgerichts hat es in den vergangenen Jahren bereits mehr als 250 Entscheidungen von deutschen Sozialgerichten zu diesem Problem gegeben – mit ganz und gar widersprüchlichen Ergebnissen. In der Tendenz sind die Sozialrichter schon zunehmend dazu übergegangen, EU-Ausländern Hartz-IV-Leistungen zuzusprechen. Sie erklärten das deutsche Gesetz für unanwendbar, weil es ihrer Ansicht gegen Europarecht verstößt. Denn weil EU-Bürger grundsätzlich gleich behandelt werden müssten, dürften sie auch beim Bezug von Sozialleistungen nicht diskriminiert werden. Allerdings gibt es Ausnahmen. So haben die EU-Staaten die Möglichkeit, Sozialleistungen für Bürger anderer Mitgliedsländer in den ersten drei Monaten auszuschließen – und danach unter bestimmten Voraussetzungen. So soll eine Einwanderung in die Sozialsysteme verhindert werden. Nach Vorgaben des EuGH in einem österreichischen Fall darf dieser Ausschluss aber nicht automatisch erfolgen, sondern muss im Einzelfall entschieden werden. Insbesondere müsse geprüft werden, ob es zu einer unangemessenen Belastung der Sozialsysteme kommen würde, wenn EU-Bürger von der staatlichen Unterstützung profitierten. Auf die Jobcenter dürfte damit zusätzliche Arbeit in erheblichem Umfang zukommen.
„Derzeit herrscht eine extreme Verunsicherung“, sagte Richterin Behrend. Sie appellierte deshalb an die Politik, möglichst rasch zu handeln und die Regelungen europarechtskonform zu gestalten. Aktuell befasst sich ein Ausschuss von Staatssekretären mit der Armutseinwanderung insbesondere aus Osteuropa. Die Runde soll prüfen, ob und wie die Regierung gegen einen möglichen Missbrauch von Sozialleistungen vorgehen sollte. In diesem Zusammenhang sei es wünschenswert, wenn sich die Politik auch mit einer Neuregelung des Sozialgesetzbuchs befasste.
Die Zuwanderung besonders von Roma aus Rumänien und Bulgarien ballt sich in Berlin, Hamburg und weiteren westdeutschen Großstädten. Mannheim, Dortmund und Duisburg rechnen durch eine Armutswanderung mit Millionenkosten für Krankenhilfe und Unterkünfte. Die Städte verlangen Hilfe der Bundesregierung und hoffen auf den Staatssekretärs-Ausschuss. Zur Jahresmitte 2013 erhielt jeder zehnte Bürger aus Bulgarien und Rumänien hierzulande HartzIV. Der Wert liegt damit deutlich unter dem Anteil aller Ausländer, allerdings stieg er innerhalb eines Jahres um 2,1 Prozentpunkte. In betroffenen Großstädten ist der Anspruch von Bulgaren und Rumänen auf Hartz IV in den vergangenen Jahren stärker angestiegen; er legte teilweise um ein Drittel und mehr innerhalb eines Jahres zu.
Der Präsident des Bundessozialgerichts, Peter Masuch, verwies darauf, dass die Gerichte schon einmal mit ihrer Rechtsprechung Fakten geschaffen hätten, bevor eine höchstrichterliche Klärung herbeigeführt werden konnte. Allerdings musste Masuch dafür auf das Jahr 1984 zurückgreifen. Damals ging es um die Frage, ob Arbeiter Kurzarbeitergeld beziehungsweise Arbeitslosengeld beanspruchen können, wenn ein Streik nur mittelbare Auswirkungen auf sie hatte. Sollte der EuGH nun allerdings zum Ergebnis kommen, dass die deutschen Regelungen europarechtskonform sind, müssen die Empfänger die erhaltene Leistung wieder zurückzahlen – wenn sie es denn können.