Millionen-Nachforderung : Scheinselbständigkeit im Bundestag?
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Der Bundestag soll Honorarkräfte zu unrecht wie Selbständige behandelt haben. Bild: dpa
Die Deutsche Rentenversicherung verlangt vom Bundestag 2,4 Millionen Euro aus einem pikanten Grund: Sie verdächtigt ihn, Scheinselbständigkeit übersehen zu haben.
Der Deutsche Bundestag hat etliche Gesetze beschlossen, die Arbeitnehmer vor unsicheren Arbeitsverhältnissen schützen sollen. Nun ist er selbst dem Vorwurf ausgesetzt, diese Regeln zu missachten: Die Deutsche Rentenversicherung fordert vom Bundestag die Nachzahlung von gut 2,4 Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen, wie ein Parlamentssprecher an diesem Dienstag bestätigte.
Der Vorwurf: Jahrelang seien Honorarkräfte, etwa Besucherführer des Bundestags, wie Selbständige behandelt worden, obwohl sie nach dem Sozialrecht als scheinselbstständig anzusehen seien und folglich als beitragspflichtige Arbeitnehmer. Eine Betriebsprüfung der Rentenversicherung für die Zeit bis September 2010 hatte im Sommer zu diesem Ergebnis geführt – und nun zum Nachzahlungsbescheid.
Wichtig ist in solchen Fällen stets die Frage, ob die Honorarkräfte für mehr als einen Auftraggeber tätig sind und inwieweit ihnen der fragliche Auftraggeber Weisungen erteilt, die sonst nur Arbeitnehmern erteilt werden. Der Bundestag werde gegen den Bescheid der Rentenversicherung Widerspruch einlegen, kündigte der Sprecher an. Auf Einzelheiten könne er wegen des laufenden Verfahrens nicht eingehen.