Reformvorschlag im Wahljahr : CSU will Spitzensteuersatz erst ab 60.000 Euro
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CSU-Chef Horst Seehofer und Landesgruppenchefin Gerad Hasselfeldt während der Klausurtagung im vergangenen Frühjahr. Bild: dpa
Die CSU will eine große Steuerreform. Dabei sollen „alle Bürgerinnen und Bürger“ entlastet werden. So sieht der Plan aus.
Der Spitzensteuersatz soll nach Vorstellung der CSU künftig erst ab einer Einkommensgrenze von 60.000 Euro statt wie bisher 54.000 Euro greifen. Zudem fordert die CSU-Landesgruppe im Bundestag in einem Entwurf für die am Mittwoch beginnende Klausurtagung im früheren Kloster Seeon, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen und den Einkommensteuertarifs an die Preisentwicklung anzupassen. Steuererhöhungen werden für die nächste Legislaturperiode generell abgelehnt, die Steuerquote sollte auf einem Niveau von höchstens 23 Prozent eingefroren werden.
In dem Papier, das auf der Klausurtagung beschlossen werden soll, wird eine umfassende Steuerreform für die Zeit nach der Bundestagswahl 2017 verlangt. „Die dabei entstehenden Entlastungen müssen allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen“, wird betont.
1200 Euro Baukindergeld pro Jahr
Der sogenannte Mittelstandsbauch, mit dem die besondere steuerliche Belastung mittlerer Einkommensgruppen gemeint ist, soll demnach vollständig abgebaut werden. Stattdessen solle ein linear ansteigender Steuertarif gelten.
Die CSU will zudem den Grunderwerb für Familien erleichtern. Dazu soll ein Baukindergeld dienen, das für jedes im Haushalt wohnende Kind zehn Jahre lang je 1200 Euro vorsieht. Es soll unabhängig von Einkommen und Wohnort gezahlt werden. Die Länder werden aufgefordert, die Grunderwerbssteuern wieder auf 3,5 Prozent zu senken. Die CSU pocht zudem auf eine bessere steuerliche Förderung des Baus von bezahlbaren Mietwohnungen.
Im Bereich der Grundsteuer lehnt die CSU das von 14 Bundesländern vorgelegte Konzept zur Neuberechnung ab. Dies würde die Finanzverwaltungen wegen der nötigen Neuberechnung von 35 Millionen Grundstücken auf Jahre binden.
Mieter und Eigentümer müssten vor allem in Gegenden mit stark gestiegenen Grundstückspreise mit erheblichen Mehrbelastungen rechnen. Denn das neue Konzept sehe eine Bewertung auf der Grundlage fiktiver Verkaufspreise von Grundstücken vor. Der Bund soll die Kompetenz für die Grund- und Erbschaftsteuer an die Länder abtreten.
Entlastung fordert die CSU auch, wenn es um Steuernachzahlungen geht. Die Finanzämter würden bisher trotz der andauernden Niedrigzinsphase immer noch einen Zinssatz von sechs Prozent anlegen. Dieser Satz solle halbiert werden. Abgesenkt werden soll auch der Zinssatz, den Unternehmen für Altersrückstellungen für ihre Belegschaft angeben können.