
Pendlerpauschale : Der Preis ist heiß
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Pendlerschmerz I: Aktuelle Tafeln der Spritanbieter Bild: dpa
Der Stopp an der Tankstelle schmerzt mehr denn je. Es ist logisch, wenn nun die Entfernungspauschale in den Blick genommen wird - und Philipp Rösler liegt in der Sache nicht völlig daneben.
Alle Jahre wieder: Erst steigen die Benzinpreise vor Ostern auf neue Rekordmarken, dann gibt es Rufe nach einer Entlastung der Autofahrer. Warum sollte es dieses Mal anders sein?
Der Stopp an der Tankstelle schmerzt mehr denn je. Gleichzeitig wächst die Schar derer, die zum Handeln auffordern. Die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Angela Merkel zeigt sich bisher unbeeindruckt, obwohl sie gleich von mehreren Stellvertretern aufgefordert wird, etwas gegen die Misere zu tun.
Für eine „maßvolle Erhöhung“ der Pendlerpauschale sprach sich Vizekanzler Philipp Rösler (FDP) aus. Zwei von vier Stellvertretern in der Partei, Bouffier und Röttgen, sind ebenfalls für die Erhöhung der Pauschale, wenn anderes nicht fruchten sollte. Merkel hält (noch) dagegen. Sie ließ Regierungssprecher Steffen Seibert auf das Wettbewerbsrecht verweisen.
Versuche, mit Hilfe des Wettbewerbsrechts den Preisdruck an den Zapfsäulen zu lindern, gab es genug. Sie sind regelmäßig ins Leere gelaufen. Das wird so bleiben, solange den Ölkonzernen Preisabsprachen nicht nachzuweisen sind. Eine Stärkung des Kartellamts kann zwar nie schaden, aber zu viel sollte man sich davon nicht versprechen.
Die einfachste Lösung wäre, die Energiesteuer zu senken. Doch das würde voll auf den Bundeshaushalt durchschlagen. Eine Regierung, die eine Flugticketsteuer eingeführt hat, um den Etat zu konsolidieren und dennoch wieder mehr neue Kredite benötigt, kann es sich nicht leisten, hier großzügig zu sein.
Von daher ist es logisch, wenn nun die Entfernungspauschale in den Blick genommen wird. Rösler, der mit der FDP um das politische Überleben kämpft, sucht in seiner Not den Koalitionszwist.
Ohne Aufwand keine Werbungskosten
In der Sache liegt er nicht völlig daneben. Arbeitnehmer, die das Auto für den Weg zur Arbeit benutzen, können 30 Cent je Kilometer faktisch nur für die Fahrt zur Arbeit ansetzen. Dagegen akzeptieren die Finanzämter bei Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer, also hin und zurück.
Die Unterscheidung ist zu vertreten, weil sicherlich private Erwägungen bei der Wohnungswahl eine Rolle spielen. Doch ohne Arbeit gäbe es solche Fahrtkosten überhaupt nicht. Sie mindern die steuerliche Leistungsfähigkeit, sie sollten entsprechend berücksichtigt werden.
Auch wenn Umweltpolitiker aufschreien, kann man dafür allen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, die volle Pauschale streichen. Denn auch sonst gilt im Steuerrecht der Grundsatz: Ohne Aufwand keine Werbungskosten.