Angemessene Bezahlung : Osteuropäische Arbeitnehmer sollen teurer werden
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Werden geringer entlohnt als ihre einheimischen Kollegen: Arbeitnehmer aus Osteuropa Bild: dpa
Die Europäische Kommission geht gegen vermeintliches Sozialdumping auf dem Arbeitsmarkt vor. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ – unter einer Bedingung.
Die Entsendung von Arbeitnehmern aus osteuropäischen EU-Staaten nach Deutschland, Frankreich oder Österreich sorgt immer wieder für Streit. Sozialdumping werfen auch hierzulande die Gewerkschaften der ausländischen Konkurrenz vor, wenn sie mit ihren Mitarbeitern Arbeiten in Schlachtbetrieben, auf dem Bau, in der Industrieproduktion oder auch Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen übernehmen. Die Europäische Kommission macht sich diesen Vorwurf nun zu eigen. In der kommenden Woche will die zuständige Sozialkommissarin Marianne Thyssen Vorschläge zur Reform der Entsenderichtlinie vorlegen. Ein Entwurf liegt der F.A.Z. vor.

Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.
Thyssen will damit die Arbeitgeber der entsandten Arbeiter zu einer höheren Entlohnung zwingen. Zudem sollen Arbeitnehmer künftig höchstens zwei Jahre ins europäische Ausland entsandt werden können. Anschließend müssen sie den heimischen Arbeitskräften mindestens gleichgestellt werden.
Keine annähernd gleichen Wettbewerbsbedingungen
Die EU-Kommission begründet ihren Vorstoß damit, dass die Zahl der entsandten Arbeiter in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sei. 2014 waren nach ihren Angaben 1,9 Millionen Menschen in der EU von ihren Arbeitgebern ins Ausland entsandt. Das waren beinahe 50 Prozent mehr als 2010. Wenn sich die aktuelle Wachstumsrate fortsetze, werde die Zahl der entsandten Arbeitnehmer bis 2018 auf 3 Millionen steigen.
Problematisch ist das nach Ansicht der EU-Kommission, weil die entsandten Arbeiternehmer in Hochlohnländern wie Belgien, Dänemark, Frankreich, Schweden und Deutschland oft viel geringer entlohnt würden als Einheimische. Im Straßenbau betrage die Lohndifferenz in Belgien bis zu 50 Prozent. Damit gebe es für einheimische und ausländische Anbieter keine annähernd gleichen Wettbewerbsbedingungen.
Ursprünglich wollte die Kommission deshalb vorschreiben, dass für alle Arbeitnehmer künftig in der EU die Formel „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gilt. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte das zu einem der wichtigsten Punkte seines Arbeitsprogramms gemacht. Er war damit aber auf heftigen Widerstand bei den osteuropäischen Mitgliedstaaten gestoßen.
„Gleicher Lohn“ erst nach zwei Jahren
Mit ihrem Vorschlag schlägt die Kommission nun einen Mittelweg ein. Die Formel „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ soll nun erst nach zwei Jahren gelten. Das soll auch dann der Fall sein, wenn ein entsandter Arbeitnehmer kurz vor Ablauf der Frist durch einen neuen Arbeitnehmer ersetzt wird. Zuvor schon sollen entsandte Arbeitnehmer nicht nur – wie bisher schon – Anspruch auf einen gesetzlich oder in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten, sondern auch auf sämtliche Zusatzleistungen wie Prämien und andere Sonderzahlungen.
Kritik an dem Vorschlag übte der Europaabgeordnete Sven Schulze (CDU). So richtig es sei, die soziale Flanke der EU zu stärken, so falsch sei es, grenzüberschreitende Dienstleistungen einzuschränken. Europaparlament und Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag zustimmen.