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Ökostromumlage : Zündstoff für die Stromverbraucher

  • -Aktualisiert am

Windkraftanlagen an der Bottnischen See Bild: action press

Wenn die Europarichter es so wollen, kommt die nationale Ökostromförderung bald auch ausländischen Produzenten zugute. Das könnte die EEG-Umlage sprengen.

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          Deutschlands Stromverbrauchern drohen neue Belastungen durch eine steigende Ökostromumlage. Für den unerwarteten Kostenschub könnten die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sorgen, wenn sie sich in ihrem Urteil der Haltung des Generalanwalts in einem finnisch-schwedischen Verfahren anschließen. Die Folge für Deutschland wäre: Unternehmen aus benachbarten EU-Ländern könnten ihre Energie aus Wind-, Sonnen- oder Wasserkraft in das deutsche Netz einspeisen und dafür die deutsche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kassieren. Deutsche Stromkunden bekämen das in einer höheren EEG-Umlage zu spüren.

          In dem Verfahren vor dem EuGH geht es um eine Klage des finnischen Windparkbetreibers Ålands Vindkraft. Er liefert Strom nach Schweden, bekommt dort aber keine Ökostrom-Förderung. EuGH- Generalanwalt Yves Bot bewertet in seinem Schlussantrag den Ausschluss ausländischer Ökostromerzeuger von der nationalen Förderung als Verstoß gegen den Grundsatz des freien EU-Warenverkehrs. Das schwedische Argument, dass ein Staat seinen Energiemix nicht mehr kontrollieren könne, wenn er die Förderung nicht auf inländische Erzeuger beschränken dürfe, verwirft Bot. Er fordert, solche Ungleichbehandlungen in der Ökostrom-Förderung der EU-Länder binnen zwei Jahren zu beseitigen. Meist folgen die Europarichter dem Plädoyer des Generalanwalts.

          Beihilfe im Vordergrund

          Für Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) war der freie Warenverkehr bei der Ökostrom-Förderung bislang kein Thema, im Vordergrund standen Beihilfefragen. Denn die EU-Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, weil sie die Ökostromrabatte für die energieintensive Industrie in Deutschland als verbotene Beihilfe ansieht. Gabriel will mit der Kommission bis Anfang April eine Lösung in dem Konflikt finden. Am Wochenende gab sich das Wirtschaftsministerium bezüglich des EuGH-Falls noch gelassen. Dieser betreffe das schwedische Fördersystem und sei mit dem deutschen nicht vergleichbar, teilte das Ministerium am Sonntag mit. Außerdem sei der Ausgang des Verfahrens noch offen.

          Den Zündstoff des finnischen Falles für Deutschland bestätigt der Bonner Juraprofessor Christian Koenig: „Hochbrisant wird die anstehende Entscheidung des EuGH im Fall Ålands Vindkraft deshalb, weil sie dem Beschluss der Kommission zur Eröffnung des EU-Beihilfeverfahrens über die EEG-Umlage nicht nur Rückenwind verleiht, sondern dem nach wie vor auf eine inländische Grünstromförderung ausgelegten EEG in die regulatorische Breitseite schießen wird“, erklärte er dieser Zeitung. Nach Koenigs Einschätzung müsste Deutschland ein Zertifizierungssystem aufbauen, falls ausländische Anbieter ebenfalls Förderung haben wollen.

          Das EuGH-Urteil könnte also mitten im EEG-Reformprozess zu neuen Komplikationen führen. Zu Gabriels Reformentwurf sollen Branchen, Verbände und Wissenschaftler bis Mittwoch Stellungnahmen abgeben. Die Bundesregierung will den Entwurf – nach der Einigung mit der EU-Kommission über die Beihilfefragen – nach dem bisherigen Zeitplan am 8.April verabschieden. Derweil warnt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) vor den Folgen höherer Stromkosten: Sie drohten den schleichenen Prozess sinkender Investitionen der deutschen Industrie zu beschleunigen.

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