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Nach Klage eines Pharmakonzerns : Fest geplante Milliardeneinsparungen der Kassen gefährdet

  • -Aktualisiert am

Preisfrage: Ein Gerichtsurteil könnte die geplante Kostensenkung für Medikamente stoppen Bild: ddp

Die geplante Entlastung der Verbraucher im Gesundheitssystem steht auf der Kippe: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die neue Bewertung und Preisfindung von Arzneimitteln vorerst gestoppt.

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          Die geplante Entlastung der Verbraucher in Milliardenhöhe im Gesundheitssystem steht auf der Kippe. Die Koalition wollte alles so effektiv wie möglich gestalten, als sie 2010 das neue Reglement für die Preisfindung von Arzneimitteln beschloss: Zunächst sollten neue Medikamente bewertet und der Preis dafür mit dem Kassenverband ausgehandelt werden. Danach sollten die Präparate bewertet werden, die schon im Markt sind. Doch könnte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg der Hoffnung ein jähes Ende bereiten. Das Gericht hat auf Klage eines Pharmakonzerns das erste Verfahren gestoppt. Es könnte sich um Jahre verzögern und weitere Klagen auslösen.

          Andreas Mihm
          Wirtschaftskorrespondent für Österreich, Ostmittel-, Südosteuropa und die Türkei mit Sitz in Wien.

          „Die Folgen wären gravierend“, warnte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses der Kassen, Ärzte und Krankenhäuser (GBA), Josef Hecken, gegenüber dieser Zeitung: „Wenn wir die schon eingeführten Medikamente nicht bewerten können, dann entgeht den Kassen dauerhaft ein Einsparvolumen von mindestens 3 bis 4 Milliarden Euro im Jahr.“ 2011 hatten die Kassen fast 31 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben.

          Der Bundesausschuss hatte im Juni erstmals Präparate in die Nutzenbewertung und Preisverhandlungen einbezogen, die schon verschrieben werden. Dazu wurden vier Hersteller von Diabetikerpräparaten aufgefordert, bis Dezember Dossiers einzureichen. Kenner bewerten den davon betroffenen Markt auf bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz.

          Die Krankenkassen verfolgen das mit Sorge

          Dass der mit zwei Mitteln daran beteiligte Konzern Novartis dagegen klagte, hatte Hecken überrascht. Mehr noch, dass er kurz vor Weihnachten vor dem Sozialgericht Rechtsschutz erhielt (Az: L7KA106/12KLER). Denn im Sozialgesetzbuch V heiße es: „Eine gesonderte Klage gegen die Nutzenbewertung ist unzulässig.“ Die Klage soll erst erlaubt sein, wenn sich die Verhandler im Schiedsverfahren nicht einigen können. So sollten Verzögerungen im Verfahren durch Prozesse vermieden werden.

          Novartis und auch das Gericht stellen in Frage, dass dieser Passus für schon eingeführte Arzneien gilt, wie Teilnehmern bei einer Verhandlung Ende Januar klar wurde. Die Kammer hat die neue Nutzenbewertung erst mal auf Eis gelegt und die Frist für das Vorlegen des Dossiers auf Ende März verlängert, der GBA das Verfahren unterbrochen. Novartis wollte sich nicht äußern. In den nächsten Wochen werde man entscheiden, ob die Klage zulässig sei, sagte Gerichtssprecher Axel Hutschenreuther. Werde das bejaht, könnte das Gerichtsverfahren weitere ein bis zwei Jahre dauern - und die gesamte Nutzen- und Preisbewertung hinauszögern.

          Die Krankenkassen verfolgen das mit Sorge. Oberflächlich betrachtet gehe es zwar nur um Verfahrensfragen, sagte der Vizechef ihres Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg. „Zählt man eins und eins zusammen, wird klar, dass hier offenbar auf dem Weg durch die gerichtlichen Instanzen ein eigenes Verfahren für den Bestandsmarkt eingeklagt werden soll.“ Für eingeführte Mittel dürfe es keinen Schutz geben. Das würde verhindern, „dass wir das politisch angepeilte finanzielle Einsparungsziel schnell erreichen“.

          Hoffnung auf eine schnelle Gesetzesänderung

          Hecken antizipiert eine Niederlage vor Gericht und massenhaft Prozesse. Jeder Monat vor Gericht bedeute, dass hohe Herstellerpreise nicht angetastet würden. „Deshalb ist jeder Monat für den Pharmaunternehmer kostbar. Sinn und Zweck des Gesetzes würden ad absurdum geführt, es wäre nur noch ein Papiertiger.“

          Der GBA-Chef hat im Gesundheitsministerium und bei Fachleuten der Koalition interveniert. Er verlangt eine Klarstellung des „nebulös“ formulierten Paragraphen. „Wenn der Gesetzgeber hier Rechtswege ausschließen will, dann bedarf das einer klaren und präzisen Formulierung.“ Andernfalls müsse man über die Fortführung des Moratoriums und des Zwangsrabattes nachdenken. Deren Fortschreibung bis Ende 2013 hatte das Ministerium gerade damit begründet, dass die Einsparungen noch nicht ausreichten.

          Hecken hofft auf eine schnelle Gesetzesänderung in den nächsten Wochen. So würde signalisiert, was der Gesetzgeber gewollt habe. Auch würden die geplanten Einsparungen gesichert. Zudem stünde der GBA auf rechtssicheren Füßen. Denn im Frühjahr soll eine zweite Tranche bereits eingeführter Arzneimittel bewertet und ihr Preis neu ausgehandelt werden. Die fünf Präparate, die der GBA dann aufrufen will, stehen für 8 Milliarden Euro Umsatz.

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