Mindestlohn : Wer weniger als 8,50 Euro verdient
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Die Wirtschaftsforscher warnen vor einem einheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro Bild: dpa
Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro wird zur Bedingung für die Koalitionsverhandlungen. Einer neuen Umfrage zufolge ist die Mehrheit der Bürger dafür. Doch wo würde sich der Mindestlohn überhaupt auswirken?
Vor den geplanten Koalitionsverhandlungen von Union und SPD haben die Bundesbürger laut einer Umfrage eine relativ klare Vorstellung von den wichtigsten Regierungsprojekten. 83 Prozent fänden die Einführung eines gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro gut, ergab eine am Freitag veröffentlichte Umfrage für das ZDF-„Politbarometer“. 14 Prozent sprachen sich gegen die von der SPD im Wahlkampf angekündigte Arbeitsmarktreform aus.
SPD-Chef Sigmar Gabriel hat sich am auf dem Gewerkschaftskongress der IGBCE an diesem Freitag in Hannover ebenfalls für einen einheitlichen Mindestlohn in Ost- und Westdeutschland ausgesprochen. „Das darf nicht so weitergehen“, sagte er mit Blick auf andauernde Unterschiede zwischen Ost und West mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung. „Wir müssen die Einheitlichkeit der Lebensbedingungen herbeiführen.“ Gabriel forderte auch weitere Änderungen im Arbeitsrecht.
Ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde würde 17 Prozent der Erwerbstätigen oder fast sechs Millionen Arbeitnehmer betreffen, die weniger als 8,50 Euro verdienen, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ausgerechnet. Eine Studie des DIW Berlin zeigt, dass ein solcher Mindestlohn den Bruttostundenverdienst der Betroffenen im Durchschnitt um 35 Prozent erhöhen würde, wenn sie in derselben Beschäftigung verbleiben würden.
Profitieren würden vor allem geringfügig Beschäftigte, Ungelernte oder die, die nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten, Erwerbstätige in kleinen Dienstleistungsfirmen und Beschäftigte in Ostdeutschland.
Der DIW-Auswertung zufolge sind die Hälfte aller Geringverdiener mit Bruttostundenlöhnen unter 8,50 Euro in konsumnahen Dienstleistungen tätig. Darunter fallen sowohl der Einzelhandel als auch das Gastgewerbe sowie Beschäftigte in Privathaushalten, Gesundheitsdiensten und der Pflege.
Ein Fünftel der Arbeitnehmer mit geringen Löhnen sind demnach im verarbeitenden Gewerbe beschäftigt, dabei vor allem in kleineren Betrieben. „Arbeitnehmer mit geringen Löhnen finden sich also vor allem in solchen Teilen der Wirtschaft, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen“, lautet die Bilanz der Experten. Es handele sich im Wesentlichen um Branchen mit einem räumlich eher kleinen Marktradius.
Eine Einführung eines einheitlichen Mindestlohns von 8,50 Euro hieße allerdings nicht, dass diese Arbeitnehmer automatisch von einem einheitlichen Mindestlohn profitieren würden, waren sich die Wirtschaftsforscher in ihrem Herbstgutachten einig. Neue Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor würden gar nicht erst entstehen, sagten die Ökonomen bei der Vorstellung des Gutachtens am Vortag. „Ein ganz großes Risiko besteht darin, dass Arbeitnehmer durch einen einheitlichen Mindestlohn noch stärker in prekäre Beschäftigung gedrängt werden könnten“, warnte DIW-Chef Marcel Fratzscher in einem Gastbeitrag. Schwarzarbeit und auch Minijobs würden wahrscheinlicher.