Planmäßige Erhöhung ab 2017 : 34 Cent mehr Mindestlohn
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Im Friseurhandwerk wird oft für den Mindestlohn gearbeitet. Bild: dpa
Seit 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. 2017 wird er erstmals erhöht - auf 8,84 Euro. Die Wirtschaft dürfte das Millionen kosten.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro je Stunde. Das beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin. Es ist die erste Anpassung seit Einführung des bundesweiten Mindestlohnes 2015. Die Steigerung von 34 Cent orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung.
Die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hatte sich Mitte des Jahres einstimmig für diese Anpassung ausgesprochen. Die Regierung will den Beschluss als Rechtsverordnung umsetzen. Erwartet wird, dass sich durch die Erhöhung des Mindestlohns die Lohnkosten für die Wirtschaft um rund eine Milliarde Euro für das Jahr 2017 erhöhen werden.
Auch könnten die Preise für Waren und Dienstleistungen bei einer vollständigen „Überwälzung“ der Lohnerhöhungen „geringfügig ansteigen“, heißt es in der Verordnung. Erhebliche Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau werden nicht erwartet.
Die Kommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe nun alle zwei Jahre neu fest. Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktikum unter drei Monaten gilt er nicht. Die nächste Anhebung steht zum 1. Januar 2019 an.