Vorstoß von Manuela Schwesig : Frauen sollen so viel verdienen wie Männer
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Frauenministerin Manuela Schwesig Bild: dpa
Männer verdienen immer noch mehr als Frauen. Frauenministerin Manuela Schwesig will das ändern: Firmen sollen deshalb zu Transparenz bei den Gehältern verpflichtet werden.
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) hat ihre Vorstellungen für ein Gesetz zur Lohngleichheit von Männern und Frauen konkretisiert. „Es wird nicht möglich sein, das Gehalt des Kollegen einzeln zu erfragen, aber es wird möglich sein zu prüfen, ob die eigene Einstufung in einer vergleichbaren Gruppe erfolgt ist“, sagte Schwesig am Sonntag nach Agenturangaben. Schwerpunkt des Gesetzes werde „eine Verpflichtung für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern sein, sich mit dem Lohnunterschied von 22 Prozent von Frauen und Männern auseinanderzusetzen“.
Die Details will Schwesig in den nächsten Monaten nach Gesprächen mit den Sozialpartnern erarbeiten. Dazu traf sie sich erst mit Gewerkschaftsvertretern und dann mit Wirtschaftsverbänden. Schwesig sagte danach: „Ich bin überzeugt: Transparenz und Lohngerechtigkeit nutzen gerade den Unternehmen: Faire Löhne sind Teil eines nachhaltigen Personalmanagements und helfen, gerade weibliche Fachkräfte zu binden und Mitarbeiter zu motivieren.“
Aus der Wirtschaft war nach dem Treffen am vergangenen Mittwoch auch Murren zu hören. Schwesig hatte dem Vernehmen nach zum Auftakt der Runde davon gesprochen, das Gesetz solle für „möglichst alle Angestellten“ gelten. Die Wirtschaftsvertreter empfanden dies als unerlaubte Auslegung des Koalitionsvertrages, nach dem die Verpflichtung für Unternehmen, im Lagebericht nach dem Handelsgesetzbuch auch zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit Stellung zu nehmen, sowie ein individueller Auskunftsanspruch nur für Betriebe mit mehr als 500 Mitarbeitern gelten solle.
Gerade nach den jüngsten Erfahrungen mit der Mindestlohn-Bürokratie ist die Wirtschaft skeptisch, dass die Ministerin ihre Zusage einhalten werde, das Gesetz solle „für mehr Lohngerechtigkeit sorgen, ohne die Tarifautonomie zu beschneiden oder Bürokratiemonster zu erschaffen“. Holger Schwannecke, Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, fürchtet durch neue Offenlegungspflichten ein „Klima des Misstrauens und der Ausforschung“. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer warnte, es sei ein Irrglaube, dass mit zusätzlicher Bürokratie gesellschaftliche Veränderungen herbeigeführt werden könnten. „Das geplante Entgeltgleichheitsgesetz würde immense Bürokratie und neue Berichtspflichten für die Unternehmen schaffen, ohne wirklich etwas an den bestehenden Entgeltunterschieden zu ändern.“ Entgeltdiskriminierung sei schließlich schon nach geltendem Recht verboten. Der Grund für Entgeltunterschiede liege vor allem an unterschiedlichem Berufswahlverhalten zwischen Männern und Frauen und verschiedenen Erwerbsbiografien. Wer daran etwas ändern wolle, müsse noch mehr Angebote machen, die ermöglichten, Familie und Beruf leichter unter einen Hut zu bekommen.
Der Lohnabstand von 22 Prozent lässt sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts zu rund zwei Dritteln damit erklären, dass Männer in den Hochlohnbranchen der Industrie überrepräsentiert sind und Frauen häufiger Teilzeit und seltener in Führungspositionen arbeiten. „Die verbleibende Lücke von 7 oder 8 Prozent sollen die Betriebe angehen“, heißt es dazu im Familienministerium. Grundsätzlich einigten sich die schwarz-rote Koalition Ende 2013 darauf, dass die Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen nicht akzeptabel sei. „Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir die Feststellung des Wertes von Berufsfeldern, von Arbeitsbewertungen und die Bewertung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen voranbringen. Ziel muss es sein, unter anderem die Arbeit in der Pflege, Betreuung und frühkindlicher Bildung weiter aufzuwerten“, hieß es. Muster von struktureller Entgeltungleichheit in Tarifverträgen sollten überwunden werden.