Lohngleichheitsgesetz : Schwesig ringt Kanzleramt Zugeständnisse ab
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Familienministerin Manuela Schwesig Bild: dpa
Das Lohngleichheitsgesetz soll Mitarbeitern einen Rechtsanspruch verschaffen, den Durchschnittslohn von je fünf Kollegen zu erfahren. Ob es soweit kommt? Familienministerin Schwesig steht jetzt vor einem Etappenerfolg.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) steht im Streit der großen Koalition über das geplante Gesetz gegen Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen offenbar vor einem Etappenerfolg. Wie die F.A.Z.aus der Regierungskoalition erfuhr, hat Schwesig Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) in Verhandlungen das Zugeständnis abgerungen, dass schon für Unternehmen mit 200 Beschäftigten neue Auskunftspflichten gelten sollen. Dabei geht es vor allem um einen Rechtsanspruch der Mitarbeiter, den Durchschnittslohn von je fünf Kollegen zu erfahren.
Bisher hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Standpunkt vertreten, dass der Koalitionsvertrag solche Neuregelungen nur für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten vorsehe. Schwesigs Gesetzentwurf sieht die neue Auskunftspflicht jedoch für alle Unternehmen vor. Merkel hatte die Pläne deshalb gestoppt und von Schwesig Nachbesserungen verlangt.
Kleinere Unternehmen sollen von der Verschärfung befreit bleiben
Einschränkend sieht der geplante Kompromiss nun vor, dass kleinere Unternehmen mit Tarifvertrag von der Verschärfung befreit bleiben. Das soll die Arbeitgeberverbände überzeugen, die eigentlich das ganze Gesetz für verfehlt halten. Sie wenden ein, dass das statistische Lohngefälle zwischen Männern und Frauen – im Durchschnitt 21 Prozent – vor allem durch Unterschiede in der Berufswahl und im Erwerbsverhalten verursacht sei. Diese Faktoren hätten aber nichts mit ungleichen Löhnen für gleiche Arbeit zu tun.
Unter den Koalitionsabgeordneten im Bundestag gibt es auch deshalb schon harten Widerstand gegen den Kompromiss. Das zeigt ein Brief, den der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Michael Fuchs an Altmaier sowie die Fraktionsspitzen Volker Kauder (CDU) und Gerda Hasselfeldt (CSU) geschrieben hat: Eine Senkung des Schwellenwerts für die Auskunftspflicht wäre „ein klarer Verstoß gegen den Koalitionsvertrag, der eine Schwelle von 500 Mitarbeitern nennt“, warnt Fuchs in dem Brief, der dieser Zeitung vorliegt. „Ich bin nicht bereit, eine Absenkung dieser Schwelle zu akzeptieren.“
Das geplante Gesetz soll Unternehmen dazu anhalten, Frauen und Männer für gleichwertige Tätigkeiten gleich zu bezahlen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten dazu künftig jährliche Berichte vorlegen. Laut Schwesigs Entwurf sollen sie erklären, welche Lohnbewertungsverfahren sie anwenden; welche Tätigkeiten zu mehr als 60 Prozent von Frauen oder Männern ausgeübt werden und welche Arbeitspläne gegen Ungleichheit sie umsetzen. Alle drei bis fünf Jahre sollen sie sich zertifizierten Lohnprüfungen unterziehen.
Fuchs warnte indes Fraktion und Kanzleramt: „Wir dürfen mittelständischen Unternehmen nicht noch weitere Bürokratielasten aufbürden.“ Das gelte umso mehr, als Schwesig „keinerlei Nachweis erbracht hat, dass Unternehmensleitungen im Mittelstand Frauen bei Löhnen und Gehältern gezielt diskriminieren“.