Gericht entscheidet : Wem gehört das Wassernetz?
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Blick in eine Wasserkammer in Stuttgart Bild: dpa
Wem gehört das Wassernetz? Das Stuttgarter Landgericht meint: Wasserversorgung ist Sache der Stadt. Man muss ihr die Chance dazu geben.
Im Rechtsstreit um den Rückkauf des Stuttgarter Wassernetzes durch die Stadt hat das Landgericht noch einmal zu einer gütlichen Einigung geraten. Die Wasserversorgung sei eine Kernaufgabe einer Stadt, sagte der Vorsitzende Richter zum Prozessauftakt am Freitag. Es müsse einer Gemeinde möglich sein, sie wieder in Eigenregie durchführen zu können – und dies zu annehmbaren wirtschaftlichen Konditionen. Damit ist der Fall in Stuttgart von grundsätzlicher Bedeutung.
Strittig ist vor der Stuttgarter Zivilkammer die Höhe des Kaufpreises. Das Netz gehört bisher einer Tochtergesellschaft des Energiekonzerns EnBW, die nun bis zu 750 Millionen Euro verlangt. Die Stadt will aber nur 140 Millionen Euro zahlen. Hintergrund der weit auseinanderliegenden Preisvorstellungen sind unterschiedliche Bewertungsansätze.
Die baden-württembergische Landeshauptstadt will das Netz wieder selber betreiben, weil es ein Bürgerbegehren zu dem Thema gegeben hatte.
Die EnBW habe sehr früh signalisiert, dass sie den politischen Willen respektiere, erläutert ein Sprecher des Tochterunternehmens Netze BW. Allerdings verlangt die EnBW 750 Millionen Euro - und damit mehr als das Fünffache dessen, was die Stadt bezahlen will. Müsste man der Preisvorstellung der EnBW folgen, würde sich der Wasserpreis mindestens verdreifachen, erklärt der Leiter der Stadtkämmerei, Volker Schaible. „Da die Vorstellungen über Kaufpreis weit auseinanderliegen ist die Stadt vor Gericht gegangen.“
Strittig ist, wie er ermittelt wird. Die Stadt legt das sogenannte Ertragswertverfahren zugrunde. Bei dieser Methodik wird der Wert des Netzes aus dem ermittelt, was mit ihm aktuell erwirtschaftet werden kann. Die EnBW hingegen wendet das „Sachzeitwertverfahren“ an. Dabei wird zusammengerechnet, was das Netz im heutigen gebrauchten Zustand noch Wert ist.
Nach erfolglosen Verhandlungen hat die Stadt im Sommer 2013 Klage eingereicht. 18 Monate ist nun nichts passiert. Als Grund nannte ein Gerichtssprecher „personelle Veränderungen“ bei der zuständigen Zivilkammer. Außerdem sei diese überlastet. Das Gericht hat die Parteien nun aufgefordert, bis Ende Januar noch einmal über die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung nachzudenken.
Der Prozess hat bundesweite Bedeutung. Über solche Bewertungsfragen um ein Wassernetz wurde vor Gericht noch nicht gestritten. Einen ähnlichen Fall gab es in Berlin, wo die Wasserbetriebe seit 2013 wieder vollständig in der Hand des Landes sind. Dort wurden Anteile von RWE