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Freihandelsabkommen : Demokratie ist überbewertet

  • -Aktualisiert am

Die Mehrheit der Bevölkerung ist gegen das Freihandelsabkommen mit Amerika. Bild: AP

Hohe Importzölle oder saftige Exportsubventionen schädigen die Allgemeinheit. Freihandel soll verhindern, dass Staaten solchen Blödsinn beschließen. Das setzt der Demokratie Grenzen, doch der Rechtsstaat geht vor.

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          Das Ansehen des Freihandels ist so mies wie noch nie. Glühende Kämpfer für den unbehinderten Tausch von Gütern und Dienstleistungen waren die Deutschen zwar noch nie. Doch inzwischen wird Freihandel von vielen mit Unterdrückung der Freiheit durch multinationale (sprich: amerikanische) Konzerne gleichgesetzt, welche unsere kulturellen Besonderheiten aus nacktem Profitinteresse einebnen wollen. Der Freihandel, so die gängige Meinung, schadet der Freiheit der Bürger, tilgt alles, was uns lieb und teuer ist – namentlich Umwelt- und Verbraucherschutz und natürlich unsere deutsche Kultur. Gäbe es eine Volksabstimmung, eine Mehrheit hierzulande spräche sich gegen den Freihandel aus.

          Anlass dieser negativen Stimmung sind die laufenden Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, kurz TTIP. Der schärfste Vorwurf (intellektuell anspruchsvoller als die übliche Chlorhühnchenpolemik) lautet: TTIP läuft auf eine diktatorische Beschränkung der demokratischen Selbstbestimmung hinaus. Es handele sich um einen Vertrag, den das internationale Großkapital zu Lasten nationaler Demokratien durchdrücken wolle. Beispiele nehmen die TTIP-Kritiker gerne aus dem Betrieb der deutschen Kulturindustrie. Im schlimmsten Fall würden dem deutschen Autorenfilm, den Staatstheatern oder dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Garaus gemacht.

          Trifft das Argument zu? Faktisch wird es nicht so kommen. Nicht zuletzt für die Kultur wird es viele Ausnahmen geben; das Abkommen dürfe keine Bestimmungen enthalten, welche die Vielfalt Europas im kulturellen Bereich beeinträchtigten, heißt es apodiktisch beim Rat der europäischen Union. Normativ betrachtet ist das Argument indessen gar nicht so falsch. Freihandel soll verhindern, dass Demokratien die Allgemeinheit schädigenden Blödsinn beschließen. Zwar ist es jedem Land prinzipiell unbenommen, mit demokratischen Mehrheiten einen strammen Merkantilismus einzuführen, hohe Importzölle und saftige Exportsubventionen zu erlassen und Bildung, Kultur oder Industrie mit Staatsgeld zu päppeln.

          Freihandel und staatliche Wettbewerbsordnung sind Geschwister

          Länder, die Freihandelsabkommen schließen, haben sich indessen irgendwann einmal davon überzeugen lassen, dass der ungehinderte Verkehr von Waren, Dienstleitungen oder Arbeitnehmern am Ende allen Vorteile bringt. Demgegenüber verzerren Subventionen und als Umwelt- oder Verbraucherschutz getarnte Handelsbarrieren den Wettbewerb und führen zu Wohlfahrtsverlusten für alle. Nicht um diktatorische Beschränkung demokratischer Selbstbestimmung geht es, sondern um vertraglich zwischen Staaten verabredete demokratische Selbstbindung im Versprechen, einander diese wirtschaftlichen Freiheiten ohne Einschränkung zu gönnen. Solche Verträge setzen in der Tat der Demokratie Grenzen.

          Mehr noch: Der Rechtsstaat garantiert über Grenzen hinweg Vertragsfreiheit und den Schutz des privaten Eigentums. Deshalb gehört es zur Idee des Freihandels, dass ein ausländischer Investor davor geschützt wird, diskriminiert oder gar enteignet zu werden - selbst wenn ein Gesetz zur Diskriminierung oder Enteignung demokratisch erlassen würde. Tatsächlich wertet der „Investitionsschutz“ damit den Rechtsstaat als höheres Gut im Vergleich zur Demokratie, die stets in Gefahr ist, zufällige Mehrheiten protektionistisch zu bedienen. Demokratische Selbstbindung an den Freihandel setzt dagegen darauf, dass - im Vergleich zur demokratisch gepamperten Klientelwirtschaft – am Ende alle Menschen sich besser stellen werden und ihre Freiheit gleichermaßen entfalten können.

          Niemand muss befürchten, dass Freihandel und Investorenschutz profitgierige Monopole schüfen zum Nachteil des Verbrauchers. Das ist so lange keine Gefahr, so lange das Wissen überlebt, dass Freihandel und staatliche Wettbewerbsordnung Geschwister sind: Monopole und Kartelle missbrauchen in einer Marktwirtschaft die Vertragsfreiheit und können verboten oder zerschlagen werden. Hier hat die Demokratie alle Möglichkeit, im Interesse des freien Wettbewerbs einzugreifen und den Missbrauch privater Macht zu verhindern.

          Rainer Hank
          Freier Autor in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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