
Kommentar : Wildwuchs Hartz IV
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Dürfen EU-Ausländer Hartz IV erhalten? An deutschen Gerichten herrscht Uneinigkeit. Bild: dapd
Ob EU-Ausländer Hartz IV zugesprochen bekommen oder nicht, hängt derzeit vom guten Willen des einzelnen Sozialrichters ab. Das muss die Politik schnell ändern.
So viel Wildwuchs war selten. In Zeiten der allgemeinen rechtlichen Verunsicherung hängt es derzeit vom guten Willen des einzelnen Sozialrichters ab, ob EU-Ausländer Hartz IV zugesprochen bekommen oder nicht. Das Bundessozialgericht hat dem freien Spiel der Rechtsprechung neue Nahrung gegeben.
Es äußert ernsthafte Zweifel daran, dass Deutschland Hartz IV für alle EU-Ausländer automatisch ausschließen darf, und hat diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Für EU-Bürger ist das geradezu eine Einladung, Hartz IV einzuklagen, schließlich könnten ihnen sonst Tausende Euro entgehen.
Die theoretische Gefahr, dass im Fall eines Misserfolgs vor dem Europäischen Gerichtshof das Geld zurückgezahlt werden muss, dürfte sich in der Praxis als nahezu irrelevant erweisen.
Die abstruse Situation zeigt deutlich, dass solche heiklen Fragen nicht allein der Rechtsprechung überlassen werden dürfen – allein schon wegen ihres gemächlichen Tempos. Ein Urteil des EuGH ist nicht vor dem nächsten Jahr zu erwarten. Bis dahin sollte die Politik das Gesetz so ändern, dass Hartz IV nur in Härtefällen gezahlt wird. Denn diesen Spielraum bietet das EU-Recht.

Redakteurin in der Wirtschaft und für Frankfurter Allgemeine Einspruch.
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