
Sexuelle Belästigung : Gefühlt belästigt
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Jeder Zweite hat am Arbeitsplatz schon sexuelle Belästigung erlebt oder beobachtet, sagt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Arbeitgeber müssen künftig noch sensibler werden. Frauenberatungsstellen sehen die Wirtschaft aber schon auf gutem Weg.
Mehr als die Hälfte der Beschäftigten hat am Arbeitsplatz schon einmal sexuelle Belästigung erlebt oder beobachtet, das berichtet jedenfalls die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Schon die Formulierung „erlebt oder beobachtet“ macht deutlich, wie schwierig der Umgang mit dem heiklen Thema ist. Denn laut Allgemeinem Gleichstellungsgesetz liegt sexuelle Belästigung bei unerwünschtem, sexuell bestimmten Verhalten des Gegenübers vor. Was Belästigung ist, liegt also im subjektiven Empfinden der Betroffenen.
Mag das Urteil über plumpe Grabscherei noch unstrittig ausfallen, fällt die Deutung des Kantinenwitzes schon schwerer: schlicht geschmacklos oder anzüglich-sexistisch?
Der Grat zwischen harmlosem Büroflirt und arbeitsrechtlichem Sündenfall ist schmal. Zwar haben absurde Vorwürfe wie das Aufhalten einer Tür oder die Hilfe beim Tragen schweren Gepäcks vor Gericht wohl keine Chance. Doch werden Arbeitgeber angesichts der immer wieder erhitzten öffentlichen Debatte ihre Schutzpflichten gegenüber den Beschäftigten künftig wohl noch intensiver wahrnehmen müssen. Dabei sieht der Bundesverband der Frauenberatungsstellen die Wirtschaft schon auf gutem Weg.