
Kommentar : Letzter Wille
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Eigentlich hatte das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende Juni die Erbschaftssteuer zu reformieren. Aber die Reform steckt im Vermittlungsausschuss fest. Jetzt werden die Richter ungeduldig.
Den höchsten Richtern ist bei der Reform der Erbschaftsteuer der Geduldsfaden gerissen. Das Bundesverfassungsgericht gab es den betroffenen Parteien schriftlich. Ihr habt noch eine Chance, heißt es sinngemäß in dem Brief, den die drei an der Gesetzgebung beteiligten Organe Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat erhalten haben.
Nachdem die Länder den Vermittlungsausschuss angerufen hatten, war klar, dass die von den Richtern gesetzte Frist zur Korrektur eines verfassungswidrigen Zustands nicht um wenige Tage, sondern um Monate überschritten wird. Keiner weiß, was nun eigentlich gilt. Das passt nicht zu einem Rechtsstaat.
Die überfällige Reform dreht sich um die Frage, wie groß die Ausnahmen für Unternehmenserben sein sollen. Man will den Mittelstand nicht aus dem Land treiben, aber es darf auch nicht sein, dass Erben großer Vermögen unbelastet davonkommen, während andere kräftig Steuern zahlen müssen. Diese Aufgabe ist nicht leicht zu lösen, wenn man den einfachen Weg mit einem niedrigen Steuersatz für alle und alles ausschließt. Die Richter haben den Politikern die Möglichkeit gelassen, die Sache selbst zu regeln. Sie sollten sie besser nutzen.