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Kommentar : Eine juristische Klatsche für die EZB

Das Bundesverfassungsgericht rügt wieder einmal die Staatsfinanzierung der EZB. Trotzdem wird die Geldschwemme weitergehen. Durch die Hintertür haftet der deutsche Steuerzahler – mit einer gewaltigen Summe.

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          Wieder einmal kommen bemerkenswert harte Worte aus Karlsruhe gegen die EZB-Politik. Und wieder einmal wird die Kritik der deutschen Verfassungsrichter höchstwahrscheinlich nichts ändern. Das Bundesverfassungsgericht rügt, die Europäische Zentralbank betreibe monetäre Staatsfinanzierung, also quasi eine Finanzierung verschuldeter Staaten mit der Druckerpresse. Die Euro-Notenbanker überschritten ihr Mandat.

          Doch die EZB kann diese juristische Klatsche einfach ignorieren. Denn die Karlsruher Richter schrecken vor einem großen Konflikt zurück und übertragen die heikle Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der ist bekannt dafür, der EZB großen Spielraum zuzubilligen. Auch beim höchst umstrittenen OMT-Notprogramm gaben die Europarichter der EZB trotz kleiner Einschränkungen letztlich grünes Licht.

          Das Mandat der EZB wird somit extrem weit gedehnt, bis es EZB-Chef Mario Draghi passt. Es war nicht zuletzt der Anstieg der Risikoaufschläge auf italienische Papiere, der ihn 2012 zur „Whatever-it-takes“-Intervention und zum OMT veranlasste. Mit dem laufenden Programm kaufen die Euro-Notenbanken seit 2015 in großem Stil Staatsanleihen aller Euroländer, was die Zinsen stark gedrückt hat – bis in den negativen Bereich, obwohl die langfristige Schuldentragfähigkeit einiger Länder fraglich erscheint.

          Beruhigungspille, die nicht überzeugt

          Die EZB argumentierte vor zweieinhalb Jahren, mit der Geldschwemme müsse eine Deflationsgefahr bekämpft werden. Das klingt immer weniger glaubhaft. Die Inflation hat deutlichen Abstand zur Nulllinie und bewegt sich, wenn auch langsam, in Richtung der 2-Prozent-Marke.

          Doch die EZB-Geldschwemme geht weiter, ungeachtet auch der jetzt erfolgten Rüge aus Karlsruhe. Im September oder Oktober wird der EZB-Rat das Kaufprogramm nochmals verlängern, so dass es nächstes Jahr nur langsam schrittweise ausläuft. Die EZB-Bilanz wird mit viereinhalb bis fünf Billionen Euro aufgebläht bleiben.

          Die Versicherung, dass aus den Staatsanleihekäufen keine allgemeine Haftungsgemeinschaft resultiere, weil der größte Teil auf den Bilanzen der nationalen Notenbanken bleibe, ist eine Beruhigungspille, die nicht überzeugt. Denn analog zum Kaufprogramm ist der deutsche Target-Saldo extrem gestiegen, auf rund 860 Milliarden Euro. Durch die Hintertür haftet die Bundesbank – letztlich der deutsche Steuerzahler – für eine weitere verdeckte Euro-Rettung. Der Bundestag hat über diese gewaltige Summe noch nicht ein einziges Mal diskutiert.

          Philip Plickert
          Wirtschaftskorrespondent mit Sitz in London.

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