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Gas und Ölfördertechnik : Koalition will Hürden für Fracking senken

Die Methode des Fracking ist sehr umstritten und ruft immer wieder Demonstrationen auf den Plan Bild: dpa

Die Bundesregierung will das umstrittene Fracking-Verfahren zur Gas- und Ölförderung in Ausnahmefällen ermöglichen. Ein sechsköpfiges Gremium aus Wissenschaftlern soll künftig über Probebohrungen entscheiden.

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          Eine Förderung von Schiefergas durch das politisch umstrittene Fracking-Verfahren soll nach neuen Plänen der Bundesregierung nicht so streng verboten werden wie zunächst geplant. Ob Unternehmen zumindest Probebohrungen in die hierzulande überwiegend zwei bis drei Kilometer unter der Erde liegenden Gesteinsschichten vornehmen dürfen, soll nun in die Hände einer aus sechs Mitgliedern bestehenden Wissenschaftlerkommission gelegt werden, wie am Wochenende aus Kreisen der großen Koalition zu erfahren war. Frühere Pläne für ein völliges Verbot solcher Bohrungen bis zu einer Tiefe von drei Kilometern sind damit offenbar vom Tisch.

          Dietrich Creutzburg
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin.
          Andreas Mihm
          Wirtschaftskorrespondent für Österreich, Ostmittel-, Südosteuropa und die Türkei mit Sitz in Wien.

          Die Fracking-Technik wird genutzt, um Gas und Öl zu fördern, das in Tiefengestein gebunden ist. Um es herauszuholen, muss das Gestein gebrochen („gefrackt“) werden. Dazu werden viel Wasser, Sand, aber auch Chemikalien eingesetzt. Während sich in Deutschland starke Widerstände formiert haben, hat die Nutzung der Technik in den Vereinigten Staaten niedrige Energiepreise und den Konjunkturaufschwung gefördert; zugleich ließ der steigende Gasanteil am Energiemix die Kohlendioxidemissionen sinken.

          Formal geht es in dem Verfahren der Bundesregierung um eine Ergänzung des Wasserhaushaltsgesetzes, die die Koalition schon im ersten Halbjahr angestoßen hatte. Denn im Zentrum der Auseinandersetzung über das „unkonventionelle Fracking“ steht der Grundwasserschutz. Auch die unter Führung von Kanzleramtsminister Peter Altmeier (CDU) ausgehandelte neue Formulierung läuft zwar auf ein grundsätzliches Verbot hinaus, nun aber auf eines mit definierten Ausnahmen. Sie lässt damit mehr Spielräume als ein zwischen Bundesumwelt- und Wirtschaftsministerium ausgehandelter Kompromiss. Dieser wäre darauf hinausgelaufen, Unternehmen, die hier neue Lagerstätten erschließen wollen, dies mindestens bis zum Jahr 2021 zu verbieten.

          Gremium soll Probebohrungen beaufsichtigen

          Der geplanten sechsköpfigen Kommission sollen je ein Vertreter der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, des Umweltbundesamts und des jeweiligen geologischen Landesamts angehören sowie Vertreter dreier Forschungseinrichtungen. Das Gremium soll von 2018 an die Erfahrungen mit Probebohrungen in jährlichen Berichten auswerten und später eine Hauptrolle bei der Genehmigung von Gasförderung durch Fracking haben.

          Der neue Anlauf der Regierung fällt in eine Zeit, in der neben Unternehmen und Industrieverbänden auch die Industriegewerkschaften Sorgen um die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts äußern. Vier von ihnen – IG Metall, IG Bergbau, Chemie, Energie, IG Bau und die Bahngewerkschaft EVG – haben jüngst eine „Allianz für Vernunft in der Energiepolitik“ geschmiedet. Sie sehen das politische Hickhack um Atomausstieg und Klimaschutz als großes „Arbeitsplatzrisiko“. Der Chef der IG Bergbau, Chemie, Energie, Michael Vassiliadis, ist zudem gerade von einer Reise nach Texas zurück, wo er sich über Fracking informiert und sein Interesse an dieser Art der Gasförderung gezeigt hat. Die Grünen kritisierten indes, die Koalition setze sich mit ihrem Plan über eine breite Ablehnung in der Bevölkerung hinweg.

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