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Koalition hebt Altersgrenze auf : Kassenärzte dürfen länger arbeiten

Für privatärztliche Behandlungen galt die Altersgrenze nie

Für privatärztliche Behandlungen galt die Altersgrenze nie Bild: dpa/dpaweb

Seit 1999 gilt für Allgemein- und Zahnmediziner mit einer Kassenzulassung eine Altersgrenze von 68 Jahren. Die Bundesregierung will die Regel nun ersatzlos streichen. Kassenärzte sollen künftig so lange arbeiten können, wie sie wollen.

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          Kassenärzte sollen künftig so lange arbeiten können, wie sie wollen. Die Bundesregierung will die seit 1999 für Allgemein- und Zahnmediziner mit einer Kassenzulassung geltende Altersgrenze von 68 Jahren ersatzlos streichen. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage.

          Andreas Mihm
          Wirtschaftskorrespondent für Österreich, Ostmittel-, Südosteuropa und die Türkei mit Sitz in Wien.

          Die Regelung soll zusammen mit weiteren gesundheitspolitischen Veränderungen im derzeit im Bundestag beratenen Gesetz zur Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet werden. In Kraft treten könnte die Regelung 2009. Für privatärztliche Tätigkeiten galt diese Altersgrenze nie.

          Starre Altersgrenze war bereits durchlöchert worden

          Die Aufhebung der Altersgrenze bedeute für die Vertragsärzte mehr Planungssicherheit und Freiheit, wenn sie ihre Nachfolge organisierten, sagte die Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk. Auch entspreche man damit einem Wunsch der Ärzte, selbstbestimmt darüber zu entscheiden, wann sie ausscheiden. Zudem könne es „ein Beitrag zu mehr Versorgungssicherheit sein, wenn Ärzte über die Altersgrenze von 68 Jahren hinaus tätig bleiben, weil sie keinen Nachfolger finden“.

          Bild: F.A.Z.

          Die 1993 beschlossene und 1999 eingeführte starre Altersgrenze war bereits Anfang vergangenen Jahres durchlöchert worden. Nach einer Gesetzesänderung dürfen seither in Gebieten mit einer ärztlichen Unterversorgung Mediziner ihre Praxen betreiben, bis die Unterversorgung nicht mehr besteht. Caspers-Merk wies zudem darauf hin, dass Kassenzahnärzte seit dem Start der Gesundheitsreform im April 2007 überhaupt keiner Zulassungsbeschränkung mehr unterlägen. Ein besonderer Schutz jüngerer Ärzte sei für sie nicht mehr nötig. Den hatten das Bundesverfassungs- und das Bundessozialgericht herangezogen, um die Altersgrenze zu rechtfertigen.

          Ärztevertreter „Es ist gut, dass die Altersgrenze fällt“

          Ärztevertreter nahmen die Absicht der Koalition befriedigt zur Kenntnis: „Es ist gut, dass die Altersgrenze fällt. Die Entscheidung ist das Ergebnis jahrelanger, beharrlicher Überzeugungsarbeit der Vertragszahnärzte, und sie war längst überfällig“, sagte der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Jürgen Fedderwitz. Auch der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, heißt die Pläne gut. „Dort, wo es keinen oder zu wenig ärztlichen Nachwuchs gibt, kann die ambulante Versorgung auf diese Weise aufrechterhalten werden.“ Er appellierte zugleich an die niedergelassenen Ärzte, mit einer möglichen längeren Arbeitszeit „bewusst umzugehen“.

          Das darf als Mahnung verstanden werden, dass alte Ärzte jungen niederlassungswilligen Kollegen nicht die Zukunft verbauen sollten. Denn Sitze von Kassenärzten können in der Regel nur dann neu besetzt werden, wenn ein anderer Arzt seine Zulassung zurückgegeben hat. Die Zahl der Ärzte wird durch Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen reglementiert.

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