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Mindestlohn : Kein Platz für Hilfsarbeiter

Mindestlohn auf Kosten des Gemüseanbaus? Kohlrabi-Ernte in Brandenburg Bild: dpa

Viele Arbeitslose eignen sich nur für Hilfsarbeiten - zu niedrigem Gehalt. Jetzt aber kommt der Mindestlohn. Das wird gefährlich.

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          Glaubt man Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), dann wird mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland bald fast alles besser. „Ich weiß, dass dieses Gesetz unmittelbar die Löhne für vier Millionen Menschen verbessert“, verkündete sie, als das Bundeskabinett ihren Gesetzentwurf gebilligt hatte. Und sie sei auch entschieden der Ansicht, dass die feste Lohnuntergrenze von 8,50 Euro je Stunde keine Arbeitsplätze von Geringqualifizierten gefährde. Im Unterschied zu andersdenkenden Ökonomen, die den Verlust mehrerer hunderttausend oder gar einer Million einfacher Arbeitsplätze vorhersagen, glaubt die Ministerin an eine „neutrale Wirkung“ auf den Arbeitsmarkt.

          Dietrich Creutzburg
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

          Einer der Wirtschaftszweige, in denen viel Arbeit von jener Sorte anfällt, für die man eher geschickte Hände als Bildungsnachweise braucht, ist die Landwirtschaft. Musterbeispiel ist die Bewirtschaftung sogenannter Sonderkulturen: Ob Erdbeeren, Feldgemüse, Hopfen, Wein, Radieschen oder Gurken – alles Produkte mit einem hohen Personalkostenanteil, und die Produktivität der menschlichen Arbeit lässt sich in ihrem Fall nur begrenzt durch Maschinen steigern. Betriebe, die diese Nahrungsmittel herstellen, stehen aber in direktem Wettbewerb mit Betrieben in Spanien, Griechenland, Polen oder Rumänien, wo die Mindestlöhne nicht bei 8,50 Euro je Stunde liegen, sondern zwischen einem und vier Euro je Stunde.

          Das bringt jedenfalls neben den andersdenkenden Ökonomen auch Landwirte zu einer anderen Einschätzung. „Aufgrund der Konkurrenz zu diesen ausländischen Wettbewerbern werden deutsche Produkte verdrängt werden“, sagt der Deutsche Bauernverband voraus. „Vor allem kleinstrukturierte Betriebe werden durch den gesetzlich festgelegten Mindestlohn in der vorgesehenen Höhe aus der Produktion ausscheiden.“ Folge werde ein Verlust an Arbeitsplätzen sein – erstens für Saisonarbeitskräfte aus Polen und Rumänien, zweitens für ständig Beschäftigte in der Landwirtschaft und schließlich in den vor- und nachgelagerten Wirtschaftszweigen. Ganz ähnliche Vorhersagen zum Mindestlohn haben in den vergangenen Monaten Vertreter verschiedenster Branchen gemacht, ob Hoteliers und Gastwirte, Sicherheitsdienste, Zeitungszusteller oder Taxifahrer. Nicht alle stehen mit ihren Produkten so direkt im grenzüberschreitenden Wettbewerb wie die Landwirte. Doch eines wird in jedem Fall deutlich: Günstige Voraussetzungen für ein Wachstum der Nachfrage nach Arbeitskräften mit eher mäßiger Schulbildung schafft der gesetzliche Mindestlohn sicher nicht.

          Branchenübergreifende Ablehnung

          Dabei ist aber allein schon die Aussicht, dass sich nichts bessert – dass der größte arbeitsmarktpolitische Kraftakt dieser Regierung bestenfalls eine „neutrale Wirkung“ haben wird –, eine schlechte Nachricht für Hunderttausende Menschen, denen ein Schul- oder Berufsabschluss fehlt. Es ist damit insbesondere eine schlechte Nachricht für Hunderttausende Menschen mit Migrationshintergrund und damit auch für die Gesellschaft, die sie integrieren will. Denn in dieser Gruppe ist der Anteil der Arbeitskräfte ohne Schul- oder Berufsabschluss besonders hoch.

          Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat in einer zu Wochenbeginn verbreiteten Analyse das Grundproblem des deutschen Arbeitsmarkts ungewöhnlich deutlich aufgezeigt: Von den insgesamt vier Millionen arbeitssuchenden Menschen in Deutschland sind fast die Hälfte mangels geeigneter Qualifikation bis auf weiteres nur für Helfertätigkeiten geeignet. Von den vorhandenen Arbeitsplätzen entsprechen aber – schon bisher – nur 14 Prozent diesem Profil. Und dieser Anteil wird sich in Zukunft sicher nicht erhöhen.

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