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Arbeitsministerin Nahles : IG Metall und Industrie tragen Gesetz zu Werkverträgen mit

Nahles bemüht sich seit längerem um eine Verbesserung der Arbeitssituation für Leiharbeiter. Bild: dpa

Für den ersten Gesetzentwurf zur Zeitarbeit gab es scharfe Kritik. Für die Neufassung hingegen erhält Ministerin Nahles Zuspruch.

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          Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat mit ihrem nachgebesserten Gesetzentwurf zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen Rückhalt unter den mächtigen Industriegewerkschaften. Sowohl die IG Metall als auch die IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) machten am Freitag deutlich, dass sie eine zügige Umsetzung der neuen Regelungsvorschläge befürworten. Das ist bemerkenswert, weil diese – wie berichtet – stärker auf Bedenken der Arbeitgeber eingehen als die heftig umstrittene Ursprungsfassung des Gesetzentwurfs.

          Dietrich Creutzburg
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin.
          Sven Astheimer
          Verantwortlicher Redakteur für die Unternehmensberichterstattung.

          Der neue Entwurf sei „ausbalanciert und wirkungsfähig, es werden angemessene Grenzen zwischen notwendiger Flexibilität und Missbrauch von Zeitarbeit und Werkverträgen gezogen“, urteilte IG-BCE-Chef Michael Vassiliadis am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung mit der Präsidentin der Chemie-Arbeitgeber, Margret Suckale. IG-Metall-Chef Jörg Hofmann lobte, dass nun eine Fortführung bestehender Tarifverträge für Zeitarbeiter leichter möglich sei. Er erwarte, dass der Entwurf „jetzt umgehend ins parlamentarische Verfahren eingebracht wird“. Alle Betroffenen benötigten Planungssicherheit.

          Mit dem Gesetzesvorhaben folgt die große Koalition im Grundsatz Forderungen der Gewerkschaften: Sie werfen Unternehmen vor, mit Hilfe von Zeitarbeit und Werkverträgen immer öfter sogar Kernaufgaben an Fremdfirmen auszulagern, um Tarifverträge für ihr Stammpersonal zu umgehen. Nahles’ erster Entwurf war aber auch nach Ansicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über den Koalitionsvertrag hinausgegangen.

          Dies betraf vor allem einen geplanten Katalog möglicher Missbrauchstatbestände in Sachen Werkverträge: Nach Ansicht der Arbeitgeber hätten damit selbst solche Firmen Probleme gehabt, die die Kantine oder den Empfang durch externe Dienstleister betreiben lassen. Der Bund Deutscher Arbeitsrichter hat daraufhin einen milderen Regelungsvorschlag gemacht, dem Nahles nun gefolgt ist. Auch der Arbeitgeberverband Gesamtmetall lobte am Freitag, die Ministerin habe „deutlich nachgebessert“. Nahles selbst sagte, sie sehe das Vorhaben nun auf gutem Weg. Das Kabinett will den Entwurf am 9. März beschließen.

          Einige Punkte bedürfen der Nachbesserung

          IG Metall, IG BCE und Industriearbeitgeber finden auch die neuen Regelungen für die Zeitarbeit einigermaßen akzeptabel. Der Zeitarbeitsbranche gehen sie aber noch immer viel zu weit. „Wenig Licht, viel Schatten“ sieht der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands BAP, Thomas Hetz. Werner Stolz vom Nachbarverband IGZ urteilt, der neue Entwurf gehe trotz einiger Verbesserungen über den Koalitionsvertrag hinaus, errichte bürokratische Hürden und missachte die Tarifautonomie der Branche.

          Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollen Leiharbeiter künftig nach neun Monaten Anspruch auf gleiche Löhne wie Stammkräfte haben („Equal pay“). Was der Vergleichslohn ist, definiert der Entwurf aber nur über eine Vermutungsregelung. Das öffne Klagen von Zeitarbeitern Tür und Tor, fürchten die Verbände. Der Entwurf sieht zwar auch vor, dass Gewerkschaften und Zeitarbeitsverbände abweichend davon tarifliche Stufen für eine schrittweise Angleichung der Löhne über 15 Monate hinweg vereinbaren. Aus Sicht der Verbände ist diese Frist völlig willkürlich gewählt.

          Auch die geplante Vorgabe, dass Zeitarbeiter nur noch maximal 18 Monate lang an einen Betrieb verliehen werden dürfen, schieße über das Ziel hinaus. Hier können Abweichungen nur durch Tarifverträge der Einsatzbranchen, also etwa der Metall- oder der Chemieindustrie, geregelt werden. Dies sei ein massiver Eingriff zu Lasten der Zeitarbeitsbranche. Zudem sehe auch der neue Entwurf bei Verstößen unverhältnismäßig harte Sanktionen gegen Zeitarbeitsfirmen vor; überdies fehlten Übergangsfristen. „Diese Punkte sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren dringend nachgebessert werden“, fordert Stolz.

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