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Haushaltsstreit : Ein „Shutdown“ wäre in Deutschland unmöglich

  • -Aktualisiert am

Den Bundestagsabgeordneten droht ohne Haushaltsplan auch kein Zwangsurlaub Bild: dpa

Amerika hat keinen Haushalt. Sollten sich die Koalitionsverhandlungen hinziehen, könnte auch Deutschland Anfang 2014 ohne Budget dastehen. Unsere Verwaltungswelt würde sich aber fast unbemerkt weiterdrehen.

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          In den Vereinigten Staaten müssen wegen des Haushaltskrachs vorerst rund 800.000 Verwaltungsangestellte in den unbezahlten Urlaub. Denn: Amerikas Demokraten und Republikaner konnten sich auf keinen Budgetplan einigen. Kurios.

          Kann das auch in Deutschland passieren? Immerhin liegt diese Frage momentan mehr auf der Hand als sonst - wenn nicht gerade Bundestagswahl gewesen ist. Bis ein Koalitionsvertrag unterschrieben, ein neues Kabinett vereidigt ist und der Bundestag wieder die Arbeit aufgenommen hat, werden wohl noch Wochen vergehen. Dass die Parlamentarier noch vor dem Jahreswechsel den Haushaltsplan für das 2014 verabschieden, ist deshalb fraglich.

          Fest steht aber: Ein solches Chaos wie zurzeit in den Vereinigten Staaten würde hierzulande nicht ausbrechen. Die deutsche Verwaltungswelt würde sich fast unbemerkt weiterdrehen. Denn die hiesige rechtliche Lage unterscheidet sich grundlegend von der amerikanischen.

          Erstens: Auch ohne laufenden Haushaltsplan darf der Bund Geld ausgeben, um „gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen“. So steht es in Artikel 111 des Grundgesetzes. Es ist also undenkbar, dass Deutschland an Neujahr seine Staatsdiener in den unbezahlten Urlaub schickt. Außerdem dürfte die Bundesregierung weiterhin Projekte fördern, die sie bereits im Vorjahr gefördert hat. Beispielsweise würden Autobahnabschnitte oder Eisenbahnstrecken zu Ende gebaut. Und sollten die Einnahmen nicht die Ausgaben decken, dürfte der Bund sogar ohne Haushaltsplan Schulden machen. Ein Kreditvolumen von bis zu einem Viertel der Gesamtausgaben des Vorjahres wäre verfassungsgemäß.

          So eine vorläufige Haushaltsführung gab es in Deutschland beispielsweise nach der Bundestagswahl des Jahres 2005. Damals vergingen 65 Tage, bis die große Koalition Angela Merkel zur Bundeskanzlerin wählte. Erst im Juli 2006 verabschiedete der Bundestag den Haushalt für das laufende Jahr. In der Zwischenphase ist die Finanzpolitik allgemein in zwei großen Punkten eingeschränkt: Der Bund darf pro Monat nur ein Zwölftel der Gesamtausgaben des Vorjahrs ausgeben – und neue Projekte dürfen nicht in Angriff genommen werden.

          Zweitens: Nicht nur der Verwaltungsstillstand wäre hierzulande undenkbar, auch der zugrunde liegende Haushaltsstreit ist nicht auf Deutschland übertragbar. Denn die hiesige Bundesregierung wird stets von der Mehrheit des Bundestages getragen. Könnte sich die Koalition in Berlin nicht mal mehr auf einen Haushalt einigen, wäre sie faktisch geplatzt.

          Anders als in den Vereinigten Staaten ist zudem die zweite Kammer in Deutschland kein echter Veto-Spieler in Haushaltsfragen: Der Bundesrat kann die Verabschiedung des Haushaltsplans formal zwar hinauszögern, aber nicht verhindern. In der Praxis nimmt die Länderkammer Stellung zu den Plänen der Regierung, winkt den Haushalt aber durch. In den Vereinigten Staaten dagegen kontrollieren sowohl der demokratisch dominierte Senat als auch das Repräsentantenhaus, in dem die oppositionellen Republikaner eine Mehrheit haben, die Finanzpolitik der Regierung Obama.

          Drittens: Dass ein Parlament den Haushaltsplan nicht billigt, ist in Deutschland zuletzt nur auf Länderebene passiert: Der nordrhein-westfälische Landtag lehnte im März 2012 einen Einzelplan der rot-grünen Minderheitsregierung unter Hannelore Kraft ab. Damit wurde aus Sicht der Landtagsverwaltung der gesamte Haushalt abgelehnt – das Parlament löste sich auf und es gab Neuwahlen. Auf Bundesebene ist dieses Szenario unwahrscheinlich, solange keine Minderheitsregierung in Sicht ist.

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