Gastbeitrag : Wie sich der Einzug des 500-Euro-Scheins rechnet
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Der 500-Euro-Schein: Ist er bald Geschichte? Bild: dpa
Deutschland erwägt eine Grenze für Bargeldzahlungen von 5000 Euro, während die EZB den 500-Euro-Schein abschaffen will. Begründet werden beide Vorstöße mit einer besseren Bekämpfung von Kriminalität. Doch im Fall der EZB hat der Schritt ganz andere Gründe.
Auf französischen Druck hin erwägt Deutschland, die Bargeldzahlungen von mehr als 5000 Euro zu verbieten. Gleichzeitig erwägt die Europäische Zentralbank, die 500-Euro-Scheine abzuschaffen. Als Begründung wird in den Medien berichtet, dass die EZB die Kriminalität einschränken will. Aber der EZB-Präsident selbst sagt, die EZB überlege noch, wie sie ihre Absicht am besten kommunizieren solle. Das macht stutzig. Macht die EZB neuerdings neben der ihr verbotenen Fiskalpolitik auch noch Justizpolitik? Was geht hier vor?
Es geht in Wahrheit um etwas ganz anderes als die Kriminalität von Kleinganoven. Es geht um den Wunsch der EZB, die Einlagenzinsen noch weiter in den negativen Bereich zu schieben. Derzeit verlangt die EZB einen Strafzins von 0,3 Prozent für das Geld, das Banken bei ihr einlegen. Am liebsten würde sie noch mehr verlangen, doch kann sie nicht weiter gehen, weil Banken dann lieber Bargeld horten. Das Einzige, was die Banken davon abhält, nur noch Bargeld zu halten, sind die Kosten der Aufbewahrung der Banknoten in den Tresoren. Die Tresorkosten implizieren eine natürliche Obergrenze für den Strafzins.
Ende Dezember wurden 307 Milliarden Euro, also 28 Prozent des Euro-Bargelds, in Form von 500-Euro-Scheinen gehalten. Von wem sie gehalten wurden, ist nicht klar. Dazu gehörten vermutlich auch Kriminelle, doch vor allen dürfte das Geld in Osteuropa und der Türkei als Wertaufbewahrungsmittel gedient haben, wie schon seinerzeit die 1000-D-Mark-Banknoten. Immerhin zirkulierte damals ein Drittel der D-Mark-Banknoten im Ausland. Außerdem halten die Banken aus den genannten Gründen nun auch selbst immer mehr Bargeld.
Strafzinsen auf Bankkonten von Kunden?
Wenn die Banken nun gezwungen werden, statt der 500-Euro-Scheine die etwas kleineren 200-Euro-Scheine zu halten, steigen die Tresorkosten etwa auf das Zweieinhalbfache. Unter der Annahme, dass der genannte Strafzins von 0,3 Prozent, den die Banken auf ihre Einlagen bei der Notenbank zahlen, bereits durch die Tresorkosten limitiert wurde, könnte die EZB diesen Strafzins nach der Abschaffung der 500-Euro-Scheine rechnerisch auf das Zweieinhalbfache, also auf 0,75 Prozent erhöhen.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Kunden der Banken dann auch Strafzinsen auf ihre Bankkonten zahlen müssen, wie es jetzt schon in Einzelfällen beobachtet werden kann. Das gesamte Laufzeitenspektrum der ohnehin minimalen Zinsen auf Finanzanlagen würde dann noch weiter gegen null gedrückt, und mindestens die Zinsen für kurzfristige, liquide Anlagen würden negativ. Vermutlich würden auch Zinsen auf Staatspapiere für einige Länder negativ.
Wenn die EZB diese Begründung offiziell kommunizieren würde, wäre ihr ein Proteststurm bei den Sparern gewiss. Deshalb wäre es kommunikativ in der Tat geschickter, die Bekämpfung der Kriminalität in den Vordergrund zu stellen. Dafür hat die EZB zwar kein Mandat, doch wen schert heute noch die Rechtslage. Wichtiger ist es, dass man eine Begründung für das Fernsehen hat und dann seine eigentliche Agenda verfolgen kann.
Nullzinsgrenze für Südeuropa immer noch zu hoch
Dafür, dass die Zinsen in den negativen Bereich gedrückt werden sollen, gibt es seriöse und weniger seriöse ökonomische Gründe. Ein seriöser Grund ist, dass man auf diese Weise die Wirtschaft ankurbeln will. Angesichts der verheerenden Wettbewerbslage der Volkswirtschaften Südeuropas ist die Nullzinsgrenze, die aus der Möglichkeit der Bargeldhaltung resultiert, offenbar noch immer zu hoch, als dass die Konjunktur dort anspringt. Der Harvard-Ökonom Alvin Hansen hat ein ähnliches Phänomen schon 1938 unter dem Begriff der „säkularen Stagnation“ diskutiert.