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Altlasten der Atomenergie : Gutachter stufen Gabriels Fondsidee als verfassungswidrig ein

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Das Kernkraftwerk Unterweser wird von Eon betrieben. Bild: dpa

Bundeswirtschaftsminister Gabriel würde sich gerne mit einem branchenfinanzierten Fonds gegen die Kosten aus Atom-Altlasten absichern. Die Energieversorger kontern mit einem Gutachten, das einen solchen Garantiefonds als verfassungswidrig einstuft.

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          Die geplante Aufspaltung des Energieversorgers Eon hat die Politik aufgeschreckt: Sind die Rückstellungen der Konzerne für den Rückbau und die Entsorgung ihrer Atommeiler und die Endlagerung der Brennstäbe wirklich sicher? Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat schon im Herbst bei einer Anwaltskanzlei ein Gutachten in Auftrag gegeben, das demnächst vorgestellt werden soll.

          Dabei geht es um den seit langem von SPD und Grünen verfolgten Plan, die Versorger zu Einzahlungen in einen Garantiefonds zu zwingen. Dazu will die Politik zwangsweise die Reserven von 36 Milliarden Euro auflösen, die die Unternehmen nach dem Atomgesetz in ihren Bilanzen für den Ausstieg vorhalten müssen. Doch die Branche hat sich gewappnet: Der Staatsrechtler Hans-Wolfgang Arndt hat ihr bescheinigt, dass ein solcher Schritt verfassungswidrig wäre.

          Arndt schreibt in seinem Rechtsgutachten, das dieser Zeitung vorliegt: „Eine Abgabenpflicht in einen Garantie- oder einen Solidaritätsfonds scheitert am Verfassungsrecht.“ Das gelte sowohl aus inhaltlichen wie auch aus formaljuristischen Gründen. Zudem bekräftigt der frühere Rektor der Universität Mannheim: „Damit sind alle Rückstellungen der Betreiber von Kernkraftwerken bis zum Veranlagungszeitraum 2013 unantastbar.“

          Sicherer als jeder Staatsfond

          Ebenso wie jedes einzelne Bilanzjahr sei auch das gesamte Vierteljahrhundert, innerhalb dessen sie ihre Rückstellungen für die Stilllegung von Reaktoren tätigen mussten, „ein abgeschlossener Zeitraum im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“. Alle weiteren Sicherungsmaßnahmen wären daher ein Fall „verfassungswidriger echter Rückwirkung“ und verletzten den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz.

          Einen „Systemwechsel“ hält der Juraprofessor schon deshalb für unverhältnismäßig und daher unzulässig, weil sich das bisherige Modell seit Jahrzehnten bewährt habe. So würden die Rückstellungen in den Bilanzen alljährlich von Wirtschaftsprüfern und Finanzämtern kontrolliert. In den Geschäftsberichten seien sie für jedermann nachlesbar. Das habe einst sogar die rot-grüne Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission bekräftigt.

          Arndt weist auch die Befürchtung zurück, die Insolvenz des amerikanischen Energiekonzerns Enron oder deutsche Konzerninsolvenzen wie Karstadt-Quelle zeigten, dass das angelegte Geld nicht krisensicher sei. Die zurückgestellten Finanzmittel seien nämlich in werthaltige Güter wie Kraftwerke oder Netze investiert. Gerade in einer Inflation biete die ständige Nachfrage nach Strom ein Maß an Sicherheit, das Staatsfonds kaum erreichen könnten.

          Auf einen Verbrauch über Jahrzehnte angelegt

          Eben in diesem Punkt dürften die Gutachter der vom Bundeswirtschaftsministerium im Oktober beauftragten Kanzlei Becker Büttner Held und der Energiewissenschaftler Wolfgang Irrek von der Hochschule Ruhr West zu einer anderen Einschätzung kommen. Alle Stromproduzenten beklagen schließlich den extremen Rückgang der Großhandelspreise und den damit einhergehenden Ertragsverfall. Deswegen erwarten Energiefachleute, dass die Gutachter zwar nicht den bisher erreichten Rückstellungsbestand in Frage stellen, aber wegen künftiger Risiken die Abspaltung als zulässig empfehlen werden und dafür auch Vorschläge unterbreiten könnten. Das Gutachten dürfte noch vor den Weihnachtsfeiertagen abgegeben werden. Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hatte am Montag die Bundesregierung aufgefordert, „endlich die Ergebnisse der unabhängigen Überprüfung“ vorzulegen.

          Für Eon, RWE, Vattenfall und ENBW wäre es eine gewaltige Herausforderung, wenn sie die im Konzern investierten Milliardenbeträge demnächst abtreten müssten. Denn eigentlich ist das Modell so angelegt, dass die 36 Milliarden Euro Rücklagen über Jahrzehnte nach und nach verbraucht werden.

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