F.A.Z. exklusiv : Oettinger verteidigt Vorstoß für EU-Leistungsschutzrecht
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Günther Oettinger Ende Mai in Brüssel Bild: dpa
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger wehrt sich gegen Kritik an einem europäischen Leistungsschutzrecht. Im Gespräch mit der F.A.Z. sagt er, auf private Nutzer kämen keine Kosten zu.
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat den geplanten Vorstoß zur Einführung eines eigenen EU-Leistungsschutzrechts verteidigt. Der für Mitte September geplante Vorschlag werde für private Nutzer anders als von den Kritikern behauptet nichts ändern, sagte Oettinger im Gespräch mit der F.A.Z.:
„Private Nutzer können weiterhin Fotos und Links zu Zeitungsartikeln – inklusive kurzer Anreißer – auf ihrer Facebook-Seite oder Twitter veröffentlichen, ohne dafür zu zahlen.“ Es gehe allein um Internetseiten, die von Zeitungsverlagen produzierte Artikel für kommerzielle Zwecke nutzen.
Sie sollten künftig für die Nutzung der Texte, aber auch von einzelnen Zitaten oder kreativen Überschriften bezahlen müssen.
Nicht primär gegen Google
Mit dem Vorschlag zum Leistungsschutzrecht greift die Kommission in den seit Jahren schwelenden Streit zwischen Google und den Zeitungsverlegern ein. Diese wehren sich dagegen, dass der Suchmaschinenbetreiber für seinen Dienst Google News Überschriften und kurze Anrisse von Zeitungsartikeln nutzt, ohne dafür zahlen zu wollen. Oettinger stellte allerdings klar: Der Vorstoß richte sich nicht primär gegen Google.
„Auch iPhone, Tablets oder Facebook bieten längst news feeds an." Beinahe täglich kämen neue Modelle hinzu. „Wir wollen die Verlage nicht zuletzt gegenüber diesen neuen Anbietern stärken“, sagte der Kommissar.
Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Verlage ihre Rechte anders als bisher in Deutschland und Spanien – wo es schon ein nationales Leistungsschutzrecht gibt – auch gegen Google durchsetzen könnten. „Auf die EU mit 500 Millionen Einwohnern will Google sicher nicht verzichten“, sagte Oettinger.