
Google : Vergessen im Internet
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Das Urteil zum „Recht auf Vergessenwerden“ zwingt Google, künftig Informationen zu unterschlagen. Das gefällt der Suchmaschine gar nicht. Und tatsächlich birgt das Entfernen von Links Gefahren.
Es ist die erklärte Unternehmensmission des amerikanischen Internetkonzerns Google, die Informationen der Welt zu organisieren. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum „Recht auf Vergessenwerden“ ist daher ein gewaltiger Rückschlag für den Konzern und geht völlig gegen seine Natur. Denn es zwingt ihn, mit seiner Suchmaschine künftig Informationen zu unterschlagen. Und es wird dafür sorgen, dass Internetnutzer in Europa bei der Suche nach Personen ein weniger vollständiges Bild präsentiert bekommen als etwa in Amerika.
Der Impuls der Richter, Menschen eine Möglichkeit zu geben, Unschmeichelhaftes aus der Vergangenheit auf Google auszuradieren, wenn es keine Relevanz mehr für die Gegenwart hat, ist zwar ein Stück weit nachvollziehbar. Doch besteht nun Gefahr, dass das Entfernen von Informationen ein geschöntes oder verfälschtes Bild liefert.
Der Online-Zensur könnten Tür und Tor geöffnet werden. Daher ist eine umsichtige Umsetzung des Urteils notwendig, die Google und andere Suchdienste nicht aushöhlt. Der einzelne Internetnutzer sollte sich jedenfalls nicht in falscher Sicherheit wiegen. Wirklich vergessen wird im Internet trotz des Richterspruch nichts.