Gesundheitsversorgung : Unfallversicherung sortiert Krankenhäuser aus
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Notaufnahme in der Uni-Klinik in Mainz Bild: dpa
Die gesetzliche Unfallversicherung will, dass weniger Krankenhäuser als bisher schwerstverletzte Unfallopfer behandeln. Gleichwohl soll jeder Patient auch weiter innerhalb von 45 Minuten optimale Hilfe bekommen.
Die gesetzliche Unfallversicherung will die Zahl der Krankenhäuser, in denen schwer- und schwerstverletzte Unfallopfer behandelt werden, bis Ende des Jahres 2017 von 700 auf gut 300 in etwa halbieren. Durch die Verschärfung der Zulassungskriterien und die Konzentration auf weniger Kliniken verspreche man sich eine bessere Behandlung der Patienten, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Joachim Breuer, in Berlin. Ziel seien nicht Einsparungen bei den Behandlungskosten, wohl aber bei den Ausgaben für Rehabilitation und Renten.
Dank besserer Vorsorge gehe die Zahl der Unfälle zurück, allerdings steige die der schweren Unfälle relativ an. Die Versorgung Schwerstverletzter - zum Beispiel Patienten mit offenen Brüchen, Mehrfachverletzungen und großflächigen Verbrennungen - solle deshalb auf 60 bis 80 Krankenhäuser mit großen unfallchirurgischen Stationen konzentriert werden. Daneben sollen weitere 250 Kliniken in die Behandlung schwerer, aber nicht lebensbedrohlicher Unfälle und weitere 250 in einen sogenannten „Basisstandard“ einbezogen bleiben.
Jeder Patient soll weiter binnen 45 Minuten versorgt werden
Die Versorgung der Unfallpatienten werde dadurch nicht gefährdet, sagte Breuer. Es bleibe bei der Vorgabe, jeden Patienten binnen 45 Minuten optimal zu versorgen. Breuer gab allerdings zu, dass es in einigen Regionen schon heute schwerfalle, die Zielvorgaben zu erreichen. Er nannte Mecklenburg-Vorpommern, den Bayerischen Wald, Oberschwaben und das Emsland.
Die Interessenvertretung der gut 2000 deutschen Kliniken, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), hatte Ende des vergangenen Jahres eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit der Unfallversicherung geschlossen. Die DKG wertet sie ebenfalls als eine Verbesserung der Behandlungsbedingungen.
Die Unfallversicherung darf selbst Vorgaben machen
Anders als die gesetzlichen Krankenkassen, die mit jedem zugelassenen Krankenhaus abrechnen müssen, kann die Unfallversicherung selbst Bedingungen definieren, die ein Krankenhaus erfüllen muss, um in das Abrechnungsverfahren aufgenommen zu werden. Die Kassen hätten solche Instrumente auch gerne, was die Deutsche Krankenhausgesellschaft aber entschieden ablehnt.
Im Gegensatz zur Krankenversicherung übernimmt die Unfallversicherung auch die Kosten für die Rehabilitation und Wiedereingliederung. Künftig müssen beteiligte Kliniken für die Behandlung von Schwerstverletzten nicht nur mindestens 75 Fälle im Jahr erreichen und eine optimale Rund-um-die-Uhr-Versorgung ausweisen, sondern auch schärfere Hygienevorschriften erfüllen. Breuer sagte, die Kliniken bewürben sich intensiv darum. Partner der Unfallversicherung zu sein, sei ein Imagegewinn, der auch helfe, Fachärzte zu gewinnen.
Die Unfallversicherung kommt für die Folgekosten von Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin auf; bezahlt wird sie alleine von den Arbeitgebern. Laut Unfallversicherung summierten sich die Kosten für die Heilbehandlung im Jahr 2011 auf 3,6 Milliarden Euro, gut eine Milliarde Euro davon sei für die stationäre Behandlung ausgegeben worden. Allerdings beliefen sich die jährlichen Folgekosten für Rehabilitation auf 3,5Milliarden Euro, die für Unfallrenten auf mehr als 5 Milliarden Euro.