Gesundheitsversorgung : Merkel will Gesundheitskarte für Asylbewerber
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Hier entlang, bitte: Die Gesundheitsversorgung für Asylbewerber soll unkomplizierter werden. Bild: dpa
Die Bundeskanzlerin will die Gesundheitsleistungen für Flüchtlinge ausweiten. Doch Gesundheitsminister Gröhe wird da noch Überzeugungsarbeit leisten müssen. Denn in der Unionsfraktion regt sich Widerstand.
Die elektronische Gesundheitskarte ist für Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wie für seine drei Vorgänger bisher kein Ruhmesblatt: Sie kann weniger als versprochen, kommt die Kassen teurer als erwartet und kam Jahre später als angekündigt. Jetzt gibt es wieder Streit um die Chipkarte. Gröhe will, und da führt er den Wunsch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aus, das Abrechnungskärtchen beim Arztbesuch auch Asylbewerbern zur Verfügung stellen. Ob die Gesundheitskarte auf dem Umweg über die Asylbewerber so doch noch ein politischer Erfolg wird?
Zumindest in der eigenen Bundestagsfraktion muss Gröhe dafür noch Überzeugungsarbeit leisten. Die lehnt seine Pläne ab. Viel Zeit bleibt ihm nicht mehr. Denn am Donnerstag wollen Bund und Länder festlegen, wie vor allem der Bund den Kommunen bei der Bewältigung des Flüchtlingszustroms helfen kann. Dazu haben die Ressorts der Bundesregierung auf 128 Seiten Vorschläge für die Änderung des Asylverfahrens und der Leistungen für Asylbewerber gemacht. Gröhe hat dabei vier Änderungen beigesteuert, stelle doch die „Flüchtlingssituation auch unser Gesundheitswesen vor erhebliche Herausforderungen“.
Asylbewerber sollen als Mediziner arbeiten dürfen
Gröhe will deshalb zuerst den Impfschutz für Asyl- und Schutzsuchende verbessern. Schließlich mindert das auch die Ansteckungsgefahr für die Menschen, die schon hier leben. Dann soll die durchgängige Behandlung von psychischen Schäden, etwa als Folge von Krieg, Folter und Flucht, sichergestellt werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer schätzt: „Mindestens jeder zweite Flüchtling ist psychisch krank.“ 40.000 Flüchtlinge hätten eine Behandlung nötig: „Bisher können pro Jahr aber nur 4000 Flüchtlinge behandelt werden.“ Weil es in den Erstaufnahmestationen auf absehbare Zeit nicht genügend deutsche Ärzte gebe, will Gröhe – drittens – die Bundesärzteordnung so ändern, dass Asylbewerber, „die über eine ärztliche Ausbildung verfügen“ oder das zumindest glaubhaft machen können, dort als Mediziner arbeiten dürfen, und zwar eigenständig, befristet auf zwei Jahre und „unter der Verantwortung eines Arztes“.
Die vierte Änderung betrifft die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte an die Asylbewerber. Gröhe verkauft das als einen Akt der „Entlastung der in den Ländern zuständigen Behörden“. Dass es das ist und es dabei bleibt, bezweifeln viele in der Unionsfraktion, etwa der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Georg Nüßlein (CSU). Er halte von dem Vorschlag „gar nichts“, sagte er der F.A.Z. Seine Kollegen in der Fraktionsführung sahen das bisher nicht anders: Die Gesundheitskarte für alle „wäre ebenso das falsche Signal wie eine Arbeitserlaubnis für alle Asylbewerber ab dem ersten Tag“, beschloss der Fraktionsvorstand erst Anfang September.