Gesetzgebungsvorhaben : Länder gegen Steuervereinfachungen
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Die Pläne für eine Einkommensteuererklärung nur alle zwei Jahre sind vorerst vom Tisch Bild: dpa
Die Bundesländer haben die von der schwarz-gelben Koalition beschlossenen Steuervereinfachungen vorerst gestoppt. Damit sind die Pläne für eine Einkommensteuererklärung nur alle zwei Jahre zunächst wieder vom Tisch.
Der Bundesrat hat das Steuervereinfachungsgesetz, mit dem auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten erhöht werden soll, vorerst gestoppt. Die Länderkammer rief wegen der vom Bundestag im Juni beschlossenen Neuregelung am Freitag den Vermittlungsausschuss an.
Die Länder lehnen die geplante Möglichkeit ab, dass Bürger künftig wahlweise nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen. Sie befürchten wie die Steuergewerkschaft, dass die „Zwei-Jahres-Option“ zu deutlich mehr Arbeit für die Finanzämter führt. Der Bund hatte in einer Protokollerklärung dem Vernehmen nach zugesagt, die Bedenken der Länder aufzugreifen und die Option zunächst zu prüfen. Daher hieß es, die Länder würden mitziehen. Zudem führten die Länder bereits bei der ersten Beratung über das Gesetz an, dass die zusammengefasste Einkommenssteuererklärung für zwei Jahre für einen Großteil der Steuerzahler aus Rechtsgründen nicht anwendbar ist (siehe Nach Koalitionsbeschluss: Steuervereinfachungen in der Kritik. Sie sei für viele Bürger auch nicht attraktiv, da sie eine Steuerrückzahlung erwarteten.
Das von der Länderkammer aufgehaltene Steuervereinfachungsgesetz sieht auch eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1000 Euro noch dieses Jahr vor. Die finanziellen Vorteile für den einzelnen Bürger sind allerdings begrenzt. Hinzu kommen Verbesserungen bei Kinderbetreuungskosten sowie bei Kindergeld und Kinderfreibetrag. Das Gesetz sah zudem vor, die Bürokratiekosten der Wirtschaft um mehr als vier Milliarden Euro zu senken.
Abschied von der Papierrechnung
Die Wirtschaft hatte das Gesetzgebungsvorhaben mit Spannung erwartet, weil damit rückwirkend zum 1. Juli 2011 die hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert werden sollten. Mit der Gesetzesänderung wird das Finanzamt auch Rechnungen anerkennen, die als E-Mail versandt oder eingescannt verschickt wurden.
Der Verzicht auf die elektronische Signatur sei der größte Beitrag zum Bürokratieabbau in dieser Legislaturperiode, sagte der Steuerabteilungsleiter des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Matthias Lefarth gegenüber der F.A.Z. Auch wenn es zum Vermittlungsverfahren komme, solle diese Neuregelung rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten. Das habe die Finanzverwaltung zugesichert. Aber viele Betriebe reagierten im Vorfeld auf das sich vermutlich hinziehende Gesetzgebungsverfahren verunsichert.