F.A.Z. exklusiv : Heilpraktiker schwer unter Beschuss
- Aktualisiert am
Das „Biologischen Krebs-Zentrums“ im niederrheinischen Brüggen Bild: dpa
Der Chef der Gesundheitsverwaltung will Kassen verbieten, die Kosten für homöopathische Arzneien zu erstatten. Bei schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs müsse eine homöopathische Therapie auch Selbstzahlern untersagt werden können.
Behandlungen durch Heilpraktiker, deren medizinischer Nutzen nicht eindeutig erwiesen ist, sollten verboten werden können. Krankenkassen dürften solche Leistungen auch freiwillig nicht mehr finanzieren. Das fordert Josef Hecken, der Vorsitzende der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, im Gespräch mit der F.A.Z. „Es sollte den Kassen untersagt werden, Dinge zu bezahlen, für die es keine Evidenz gibt“, sagt Hecken.
Bei schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs müsse eine homöopathische Therapie auch Selbstzahlern verboten werden können, solange die Wirksamkeit nicht mit Studien belegt worden sei. „Da brauchen wir ganz klare Verbote“, sagt Hecken. Schließlich gehe es hier „nicht um Befindlichkeiten, sondern um Menschenleben“. Hecken ist der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte, Kassen und Krankenhäuser. Das Gremium legt fest, welche Leistung die Kassen bezahlen.
Im niederrheinischen Brüggen waren unlängst mehrere Krebspatienten gestorben, nachdem sie von einem Heilpraktiker mit dem Präparat „3-Bromopyruvat“ behandelt worden waren. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach ermittelt gegen den Betreiber des „Biologischen Krebszentrums“ wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen. Am Freitag teilte sie mit, der Wirkstoff habe grundsätzlich verwendet werden dürfen, sei aber womöglich verunreinigt oder falsch dosiert gewesen.
„Regelungen des Heilpraktikerwesens völlig neu überdenken“
Auch der Vorsitzende der Krankenhausgewerkschaft Marburger Bund, der CDU-Bundestagsabgeordnete Rudolf Henke, hält es für an der Zeit, „die Regelungen des Heilpraktikerwesens völlig neu zu überdenken“. Der F.A.Z. sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein: „Ich halte es nicht für vertretbar, dass Heilpraktiker die Behandlung von Patienten mit Krebserkrankungen übernehmen.“ Überhaupt müsse das Tätigkeitsfeld von Heilpraktikern, etwa bei der Akupunktur oder intravenösen oder intramuskulären Therapien überdacht werden. Henke wandte sich aber dagegen, das Thema mit der Frage der Erstattungsfähigkeit homöopathischer Therapien zu vermengen.
Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel können als „OTC“-Präparate seit 2004 grundsätzlich nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Das ist ausnahmsweise zulässig, wenn sie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Der gemeinsame Bundesausschuss legt in einer „OTC-Übersicht“ fest, welche Arzneimittel unter diese Regel fallen.
Abweichend von dieser für alle Kassen geltenden Vorschrift erstatten manche die Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für homöopathische Arzneien freiwillig als „Satzungsleistung“. Nach Übersichten einschlägiger Internetportale bieten zwei Drittel der 118 Kassen solche Leistungen an, darunter sind fast alle großen Krankenkassen. Hecken ist das ein Dorn im Auge. Er argumentiert, dass dies für die Kassen ein reines Marketinginstrument zur Gewinnung neuer Mitglieder sei. Doch würden die Kosten dafür aus dem allgemeinen Beitragsaufkommen aufgebracht. Die Ausgaben für solche Satzungsleistungen nennen die Kassen nicht oder nur ungern, weil sie dem Wettbewerber keinen Einblick in ihre Daten geben wollen. Bei der TK, Deutschlands größter Kasse mit fast 10 Millionen Versicherten, hieß es lediglich, die Ausgaben bewegten sich im Promille-Bereich.