EU-Wettbewerbskommissarin : Vestager sieht neue Gesetze gegen Internetfirmen skeptisch
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Margrethe Vestager Bild: AFP
Die EU-Kommissarin Margrethe Vestager äußert sich im Interview mit der F.A.Z. zum zähen Google-Verfahren. Und sie greift Konzerne an, die mit kreativer Steuergestaltung ihre Abgabenlast minimieren.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager weist Forderungen nach einer Regulierung marktbeherrschender Internet-Unternehmen wie Google, Facebook oder Ebay zurück. „Wir sollten zuerst einmal die Wettbewerbsregeln ausschöpfen, bevor wir an neue Gesetze denken“, sagte Vestager im Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montagsausgabe). Deren Vorteil bestehe darin, dass sie auf eine Vielzahl unterschiedlicher Tatbestände anwendbar seien. Dagegen könne sie sich nicht vorstellen, wie so unterschiedliche Internetplattformen wie Google, Facebook oder AirBNB jeweils per Gesetz reguliert werden sollten.
„Es ist immer verführerisch, sofort nach einem neuen Gesetz zu rufen, wenn irgendein Problem auftaucht. Gerade in der digitalen Welt kann es aber sein, dass sich das Problem schon erledigt hat, bis das Gesetz in Kraft tritt“, sagte Vestager. Deutschland und Frankreich hatten vor einem Jahr die Forderung einer gesetzlichen Regulierung marktbeherrschender Unternehmen erhoben. Auch der für die Digitalwirtschaft zuständige Kommissar Günther Oettinger befürwortet eine solche Regulierung.
Die dänische Kommissarin hatte vor einigen Wochen das laufende Kartellverfahren gegen Google verschärft. Sie ließ offen, wann in den Verfahren eine endgültige Entscheidung fällt. Oettingers Behauptung, der Fall werde noch in diesem Jahr abgeschlossen, dementierte die Kommissarin. Jede zeitliche Prognose verbiete sich, bevor Google nicht auf die Vorwürfe der Kommission reagiert habe. Google hat dafür noch gut drei Wochen Zeit.
Auch in den laufenden Beihilfeverfahren gegen Luxemburg, die Niederlande und Irland wegen deren Steuervergünstigungen für internationale Konzerne wie Amazon, Starbucks und Apple werde sich die Kommission bei allem Zeitdruck nicht beeilen. Es sei das erste Mal, dass die EU-Wettbewerbsbehörde mit dem Beihilferecht gegen diese Art von Steuerregeln vorgehe. „Deshalb ist Sorgfalt besonders wichtig. Unsere Entscheidungen müssen gerichtsfest sein“, sagte Vestager. Die Bürger seien es leid, dass einige Unternehmen extrem wenig Steuern zahlen, während andere ihrer Steuerpflicht voll genügen.