EU-Regulierung : Auszeit für die Kaffeemaschine
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Die EU reguliert jetzt Kaffeemaschinen. Bild: dapd
Die EU schreibt jetzt vor, wann sich Kaffeemaschinen ausschalten müssen. Doch ist die Empörung über diesen neuen Fall aus der Reihe Glühbirnen-Verbot und Staubsauger-Auflagen ehrlich?
Es war nur eine Frage der Zeit, bis neue Auflagen aus Brüssel für Haushaltsgeräte wieder einmal die Volksseele zum Brodeln bringen würden. Die Liste der Geräte, für die die Europäische Kommission derzeit im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie Vorgaben erarbeitet, ist lang. Unter anderem sind darauf Kaffeemaschinen zu finden. Vor allem aber ist am 25. Mai Europawahl, und FDP, SPD und Union haben sich dafür gleichermaßen dem Motto „Mehr Europa im Großen, weniger im Kleinen“ verschrieben. Was wäre da besser geeignet, die Brüsseler Regulierungswut zu verdeutlichen, als die neuen EU-Vorgaben für den Stromverbrauch von Kaffeemaschinen – über den die „Lübecker Nachrichten“ an diesem Wochenende berichteten? Und doch ist die Aufregung angesichts dieses neuen Falls aus der Reihe Glühbirnenverbot und Staubsauger-Auflagen zumindest im Fall von SPD und Union unehrlich.
Hinzu kommt, dass die Vorgaben noch nicht einmal neu sind. Die entsprechende Verordnung ist vom 22. August 2013 und wurde einen Tag später im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Seither hätte sich jeder Bürger mit Details vertraut machen können. Konkret steht darin unter anderem, dass von Anfang 2015 an sich die Warmhaltefunktion bei allen Filterkaffeemaschinen – zumindest ab Werk voreingestellt – nach fünf Minuten ausschalten muss, um Strom zu sparen.
Das gilt allerdings nur für Maschinen mit einem isolierten Kaffeebehälter. Für Filtermaschinen, bei denen der Kaffee in einem nicht isolierten Behälter aufbewahrt wird, gilt eine Wartezeit von 40 Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus. Für Kapselmaschinen und Vollautomaten wiederum gilt unter anderem eine Wartezeit von 30 Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus, von 30 Minuten nach Aktivierung des Heizelements und von 60 Minuten nach Aktivierung der Tassenvorwärmfunktion.
Allen voran die Bundesregierung hat Brüssel den Auftrag erteilt
Darüber, ob die EU solche Details regeln muss, lässt sich tatsächlich trefflich streiten. Dass sie es tut, ist jedoch im Falle von Staubsauger und Kaffeemaschine keineswegs – und anders als bei den Ölkännchenverbots-Plänen – auf Brüsseler Eigenmächtigkeiten zurückzuführen. Das Europaparlament und die EU-Staaten, allen voran die Bundesregierung, haben ihr dazu den Auftrag erteilt. Die zuletzt von Parlament und Ministerrat 2009 geänderte EU-Ökodesign-Richtlinie sieht vor, dass die Kommission Mindestanforderungen für den Energieverbrauch von Verbraucherprodukten wie Industriemaschinen erarbeitet. Faktisch verbietet die Behörde damit alle Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen – was zum Aus der klassischen Glühbirne führte.
Dass es nun die Kaffeemaschine trifft, war auch im Sommer 2013 keine Überraschung. Die Liste derjenigen Produkte, deren Verbrauch die EU regulieren soll, steht seit langem fest (F.A.Z. vom 19. November 2013). Knapp 45 sogenannte Lose umfasst das Arbeitsprogramm der Kommission. Die Liste reicht von Staubsaugern und Kaffeegeräten über die ebenfalls schon heftig kritisierten Duschköpfe und Pumpen bis zu Werkzeugmaschinen und Haushalts- und Gewerbeherden. Für einen großen Teil davon hat die Europäische Kommission inzwischen Mindestanforderungen erlassen. Weder die Liste selbst noch die Anforderungen erlässt die Behörde eigenmächtig. Immer sind die Staaten und die Hersteller eingebunden. Im Fall der Kaffeemaschinen ist die Branche selbst mit neuen Auflagen auch einverstanden. Bevor die Auflagen erlassen werden, gibt es Vorstudien, Folgeabschätzungen, Konsultationen, und sowohl Ministerrat als auch Parlament haben am Ende ein Widerspruchsrecht.
Unehrlich ist die Kritik an „Brüssel“ von SPD und Union aber nicht nur deshalb, weil sie – wie Umwelt- und Klimaschützer nicht müde werden zu betonen – die Ökodesign-Richtlinie selbst entscheidend mitbestimmt haben. Da ließe sich noch argumentieren, dass Erfahrung eben schlau gemacht habe. Scheinheilig ist sie aus einem anderen Grunde: SPD und Union haben noch im Herbst, als der Unmut der Öffentlichkeit über die Ökodesign-Richtlinie lang bekannt war, in ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart, die Detailregulierung zum Klimaschutz sogar noch voranzutreiben und in der EU noch viel kleinteiligere neue Regeln nach dem Vorbild Japans durchzusetzen. Dabei ist der Nutzen solcher Vorgaben auch jenseits der Grundsatzfrage, ob Brüssel den Verbrauch von Staubsauger und Kaffeemaschine regeln muss, umstritten. Wenn der Verbrauch sinkt, kaufen viele Verbraucher größere Geräte und schaffen sich Zweit- und Drittgeräte an – und dann steigt der Gesamtverbrauch am Ende sogar.