Kritik von der EU : Kein Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer
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Deutschland und Frankreich verstoßen mit dem gesetzlichen Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer gegen EU-Recht, meint die Kommission. Bild: dpa
Der Mindestlohn in Deutschland und Frankreich ist Gesetz - auch für Lkw-Fahrer aus dem Ausland. Daran stößt sich die EU: Der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr werde so eingeschränkt.
Die EU-Kommission nimmt Insidern zufolge Mindestlohn-Regelungen für ausländische Lastwagenfahrer in Frankreich und Deutschland ins Visier. Die Wettbewerbshüter stoßen sich nach Angaben von mit der Sache vertrauten Personen daran, dass ausländische Speditionen ihre Lkw-Fahrer bei Lieferungen in Frankreich künftig mit dem dort geltenden Mindestlohn von 9,67 Euro pro Stunde bezahlen müssen.
Das verstoße gegen das EU-Recht auf freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, weshalb am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich eingeleitet werde. In Deutschland werde die Kommission nachsetzen, nachdem sie bereits vor gut einem Jahr ein sogenanntes Pilotverfahren gegen ein ähnliches Gesetz gestartet hatte.
Mit 8,50 Euro liegt auch der deutsche Mindestlohn weit über den Tarifen in der Speditionsbranche Osteuropas, die ihren Marktanteil im europaweiten Transportgeschäft ausgebaut hat. Dagegen läuft die Konkurrenz in Ländern mit höheren Löhnen Sturm. Viele EU-Länder vor allem in Osteuropa werfen Deutschland und Frankreich hingegen vor, mit der Mindestlohnregelung den Wettbewerb zu behindern. Bei dem Einsatz ausländischer Lkw geht es im Kern um die sogenannte Kabotage, bei der Leerfahrten vermieden werden sollen. Sie ermöglicht beispielsweise einem bulgarischen Fahrer nach einer Lieferung nach Frankreich dort für eine gewisse Zeit noch weitere Aufträge zu übernehmen.
Nach früheren Angaben des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung stehen dem Monatsgehalt von 1800 Euro beim deutschen Mindestlohn beispielsweise 500 Euro für einen rumänischen Fahrer gegenüber.