
Energie : Energiekonzerne unter Preisaufsicht
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Die Energielobby hatte keine Chance. Länger als ein Jahr kämpften die Konzerne gegen die Pläne zur Verschärfung der Energiepreisaufsicht. Vergeblich: Jetzt kommt die Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Strukturelle Veränderungen sind dennoch weiterhin nötig.
Die Energielobby hatte dieses Mal keine Chance. Länger als ein Jahr kämpften die Konzerne gegen die Pläne der Bundesregierung zur Verschärfung der Energiepreisaufsicht. Vergeblich: Unter dem Eindruck ständig steigender Strom- und Gaspreise wird nach dem Bundestag auch der Bundesrat an diesem Freitag die Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) billigen. Das Bundeskartellamt kann dann leichter eingreifen, wenn es vermutet, dass Energieversorger ihre Marktmacht missbrauchen und von ihren Kunden überhöhte Preise verlangen. Die Hoffnung, die die Politik mit der Novelle verbindet, ist groß: Die Energiepreise sollen sinken.
Damit dieses Ziel erreicht wird, ist es marktbeherrschenden Konzernen - gemeint sind vor allem Eon, RWE, EnBW und Vattenfall - künftig verboten, Entgelte oder sonstige Konditionen zu fordern, die ungünstiger sind als die anderer Unternehmen. Sie dürfen auch keine Preise verlangen, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten. In Zweifelsfällen muss das Unternehmen den Kartellbehörden beweisen, dass die höheren Preise gerechtfertigt sind. Bis zuletzt versuchte die Energiewirtschaft noch, die Formulierung als Verbot zu verhindern und eine mildere Kontrollvariante durchzusetzen.
Ob sich der Personalaufwand lohnt, ist völlig offen
Selbst die Wettbewerbshüter unter den Kritikern der Preisaufsicht bezweifeln die Wirksamkeit der neuen Regelung. Die Monopolkommission, der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel und die Europäische Kommission fordern mehr als eine Kostenkontrolle, sie verlangen die Trennung von (Strom-)Netz und Betrieb, eine Entflechtung und den Zwangsverkauf von Kraftwerken oder aber die verstärkte Öffnung der Grenzen für den Energietransport.
In der Tat bieten nur solche strukturellen Änderungen, auch wenn sie ihre eigenen Probleme aufwerfen, die Chance auf echten Wettbewerb. Sie sind damit jeder behördlichen Preisaufsicht überlegen. Diese kann nur ein fragwürdiger Notbehelf sein, der letzte Ausweg des Wettbewerbsrechts, um Monopolisten (oder Oligopolisten) beizukommen. Dass die Politik zu diesem Instrument greift, ist damit zu erklären, dass sie nur hierin einen Weg zu einer kurzfristigen Linderung des Problems sieht. Ob sich allerdings der hohe Personalaufwand einer kostenbasierten Ermittlung des Preismissbrauchs lohnt, ist völlig offen.
Der Mut zu Übertreibungen könnte schwinden
Der Nutzen der verschärften Preisaufsicht liegt denn auch in erster Linie in ihrem Drohpotential. Kein Unternehmen lässt sich gern in die Karten gucken. Die Konzerne belastet daher schon die Vorstellung, künftig den Wettbewerbshütern in Bonn Kosten und Kalkulationen offenlegen zu müssen. Der neue Druck könnte idealerweise dazu führen, dass der Mut zu Übertreibungen schwindet. An der Wurzel wird das Übel überhöhter Preise aber nur gepackt, wenn es mehr Wettbewerb durch mehr Erzeugungskapazitäten und neue Anbieter gibt. In der Hoffnung, dass es im Zuge der weiteren Öffnung der europäischen Energiemärkte doch noch zu echtem Wettbewerb kommt, hat der Gesetzgeber die neue Preisaufsicht zunächst bis 2012 befristet.
Dieses Verfallsdatum gilt auch für die anderen Neuerungen, die im Schatten des Energiekartellrechts beschlossen werden. So enthält die Kartellnovelle bedauerlicherweise ein umfassendes Verbot für den Handel, Lebensmittel unter dem Einkaufspreis zu vertreiben. Bisher war nur der "nicht nur gelegentliche Verkauf unter Einstandspreis" verboten. Das Argument des Gesetzgebers, so könne man den "ruinösen Preiswettbewerb" und die Konzentration im Einzelhandel eindämmen, überzeugt weniger denn je. Große Händler werden, weil sie Nachfragemacht gegenüber Herstellern besitzen, ihre Waren schon zum Einstandspreis immer günstiger anbieten als ein kleiner Konkurrent.
Strukturelle Veränderungen weiterhin nötig
Auch beim „Unter-Einstandspreis-Verbot“ muss das Kartellamt künftig (noch) mehr Kostendaten ermitteln - ein schwieriges Unterfangen auch hier, zumal womöglich mit der Folge steigender Lebensmittelpreise. Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer verdankt der Novelle neben hohen Erwartungen an die Ermittlungserfolge gegen Energiewirtschaft und Handel immerhin die Zusage des Haushaltsausschusses für 21 neue Planstellen.
Die daraus resultierenden Mehrkosten könnte eine neue Bußgeldformel abdecken, die aus der europäischen Rechtsprechung kommt und erst in letzter Minute Eingang ins Gesetz gefunden hat. Für Kartellsünder könnten Verstöße deutlich teurer werden, denn bei der Berechnung der Bußgelder (von bis zu zehn Prozent des Umsatzes) zählt künftig nicht mehr nur der Umsatz des unmittelbar tatbeteiligten Unternehmens, sondern der Gesamtumsatz der Unternehmen, die als „wirtschaftliche Einheit“ operieren.
Die Folgen der kleinen Kartellnovelle, in dieser Wahlperiode wohl die einzige Revision des Wettbewerbsrechts, werden überschaubar bleiben. Verbraucher und Wettbewerbsfachleute verbindet die Ahnung, dass der Kampf gegen hohe Energiepreise langwieriger werden könnte als gegen (vermeintlich) zu niedrige Lebensmittelpreise. Strukturelle Veränderungen in der Energiebranche haben sich durch die Novelle nicht erledigt.
