EEG-Umlage : EU sieht Ausnahmen im Ökostromgesetz skeptisch
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Luftig: Techniker auf einem Windrad Bild: dpa
Für energieintensive Betriebe könnte Strom bald teurer werden. Denn die EU-Kommission rügt, dass sie von der EEG-Umlage weitgehend ausgenommen werden. Am Mittwoch könnte die EU-Kommission das angekündigte Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen.
Schon länger hat die Europäische Kommission das deutsche Erneuerbare Energiengesetz (EEG) im Visier. Vor allem die teilweise Befreiung von der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen ist den Brüsseler Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge. Im Herbst kündigte die Kommission deshalb an, ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen zu wollen. Bisher aber steht der förmliche Eröffnungsbeschluss aus. Am Wochenende berichtete das Magazin „Der Spiegel“, dass es diesen Mittwoch so weit sein solle. Das Bundeswirtschaftsministerium wollte den Termin nicht bestätigen: Eine „abschließende Entscheidung über ein förmliches Beihilfeverfahren zum EEG“ habe die Kommission nach wie vor nicht getroffen, teilte das Haus von Minister Philipp Rösler (FDP) am Sonntag mit.
So oder so bringen die Brüsseler Wettbewerbsbedenken der Bundesregierung eine Menge Ärger, sind die Strombeihilfen doch zum politischen Zankapfel geworden. Aus Sicht der Wirtschaft wäre es kritisch, sollte die Kommission rückwirkend Nachzahlungen verlangen. Hintergrund ist, dass die Zahlungen der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen nach dem EEG begrenzt werden können, damit die Betriebe international wettbewerbsfähig bleiben. „Besondere Ausgleichsregelung“ nennt sich das. Alle anderen Stromkunden hingegen müssen die volle Umlage zahlen und so über ihre Stromrechnung die Ökostromförderung finanzieren.
Die Opposition wirft der Regierung vor, dass der rasante Anstieg der EEG-Umlage von zuletzt 3,6 auf 5,3 Cent je Kilowattstunde auch den vielen Ausnahmen geschuldet sei. Der Vorwurf lautet, dass immer mehr Unternehmen in den Genuss der Ausnahmeregeln kämen, die entweder nicht wirklich energieintensiv seien oder nicht im internationalen Wettbewerb stünden.
Mit der jüngsten Novelle des EEG wurden die Grenzwerte, von denen an Unternehmen begünstigt werden können, in der Tat gesenkt. Gleichzeitig stellen immer mehr Unternehmen Anträge oder stellen sich so auf, dass ihre Chancen auf Entlastung steigen. Nach Angaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind dieses Jahr 1691 Unternehmen ausnahmeberechtigt; 2011 waren es 603 gewesen. Nach einer von Greenpeace in Auftrag gegebenen Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft kosten die Ausnahmen einen durchschnittlichen Haushalt 2013 etwa 36 Euro.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Bärbel Höhn, wundert sich nicht über die EU-Drohungen. „Die übermäßigen Ausnahmen haben zu diesem Verfahren geführt“, sagte sie. „Das hat sich Schwarz-Gelb selbst eingebrockt.“ Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin sprach von „überbordenden schwarz-gelben Subventionen“. Es dürften nur Betriebe geschützt werden, die im internationalen Wettbewerb stünden. „Eine Subventionen-für-alle-Politik à la Schwarz-Gelb verärgert Brüssel und geht auf die Kosten der privaten Haushalte und kleineren Unternehmen.“
Das Bundeswirtschaftsministerium setzt derweil auf Deeskalation: Die Bundesregierung habe gegenüber der Kommission sehr deutlich gemacht, dass sie zu einer „grundlegenden EEG-Reform“ bereit sei und dringenden Handlungsbedarf sehe, hieß es am Sonntag. Das Wirtschaftsministerium selbst spreche sich schon seit mehr als einem Jahr für eine Reform aus. Leider sei eine Initiative mit Sofortmaßnahmen an den rot-grün regierten Ländern gescheitert. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zuletzt immer wieder deutlich gemacht, dass für sie eine Reform des EEG nach der Bundestagswahl oberste Priorität habe.