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EEG-Reform : Gabriel verschärft die Ökostrom-Rabatte

  • -Aktualisiert am

Am Mittwoch will das Kabinett die Ergänzungen zur EEG-Reform beschließen. Bild: dpa

Wer viel Strom verbraucht, bekommt auf die Ökostrom-Umlage Rabatt. Künftig soll das nach F.A.Z.-Informationen aber nicht mehr so leicht sein.

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          Die von der Bundesregierung angestrebte Reform der Ökostromfinanzierung ist komplett. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat die Paragraphen vorgelegt, in denen Ausnahmen für stromintensiv produzierende Betriebe geregelt werden. Das Kabinett will die der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegenden Ergänzungen an diesem Mittwoch beschließen. Im Kern geht es um eine Verschärfung der Kriterien, nach denen Betriebe Rabatte auf die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beantragen können. Es soll aber beim Entlastungsvolumen von 5 Milliarden Euro bleiben, obwohl die Zahl der potentiell Begünstigten steigt.

          Andreas Mihm
          Wirtschaftskorrespondent für Österreich, Ostmittel-, Südosteuropa und die Türkei mit Sitz in Wien.

          Am Donnerstag beginnt der Bundestag, über das EEG zu beraten, die zur Sommerpause soll die Reform beschlossen sein. Die Änderungen zu den Ökostromrabatten, die Vorgaben der EU-Kommission folgen, sollen von den Fraktionen hinzugefügt werden.

          Dazu gehören einige Änderungen der heutigen Ausnahmen nach der „Besondern Ausgleichsregelung“. So sollen künftig alle Betriebe für das EEG zur Kasse gebeten werden. Erst ab einem Verbrauch von mehr als 1 Million Kilowattstunden kann eine Entlastung greifen. Damit zahlen Großverbraucher auf jeden Fall fast 63.000 Euro Ökostromumlage. Zudem wird der Umlage-Anteil verdoppelt, den Großverbraucher trotz Rabatt zahlen müssen, von heute 0,05 Cent auf 0,1 Cent die Kilowattstunde.

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          Wie viel das genau ausmacht, kann derzeit niemand beziffern. Unter dem Strich wird in Kreisen der Wirtschaft „mit einem dicken Daumen“ von Mehrkosten von 30 bis 40 Millionen Euro gerechnet. Eine genaue Rechnung fällt schwer, weil die Bedingungen verändert werden, um überhaupt in den Genuss der teilweisen Befreiung zu kommen.

          Voraussetzung ist zunächst, dass das energieintensive Unternehmen zu den Branchen gehört, die auf zwei von der EU abgesegneten Listen mit zusammen 219 Branchen stehen. Kriterium dafür sind hohe Stromkosten oder eine hohe Handelsintensität. Sodann muss das Unternehmen nachweisen, dass seine Stromkosten 16 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen. Das sind einerseits 2 Prozentpunkte mehr als bisher, anderseits werden mehr Kosten in die Bruttowertschöpfung eingepreist, zum Beispiel die für Leiharbeiter. Damit vergrößert sich der Nenner. Das macht es schwerer, die Marke von 16 Prozent – ab 2016 dann 17 Prozent – zu überspringen. Hier dürfte die Wirtschaft im Verfahren auf eine Abschwächung drängen.

          Betriebe, die die Grenze erreichen, können auf eine Reduzierung der EEG-Umlage auf 15 Prozent, aktuell knapp 1 Cent hoffen. Brauchen sie besonders viel Strom, können sie noch stärker entlastet werden. Dann ändert sich die Rechenweise und die Umlagezahlung wird bei 4 oder 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung des Unternehmens abgeschnitten.

          Auch für die Betriebe, die nach dem bisherigen Regime entlastet, von den neuen Regeln aber nicht erfasst werden, ist gesorgt. Sie sollen nur ein Fünftel der Umlage zahlen, wie die Schienenbahnen. Zudem wird eine Härtefallgrenze eingezogen: Die Kosten für die Ökostromförderung dürfen nur doppelt so hoch ausfallen wie im Vorjahr.

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