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Bestechung : Obszöner Deal

  • -Aktualisiert am

Bernie Ecclestone im Münchener Gericht Bild: dpa

Formel-1-Chef Bernie Ecclestone kann vielleicht für 100 Millionen Dollar seinen Prozess beenden. Ein solcher Deal wäre aber obszön.

          2 Min.

          Darf sich ein Angeklagter vom Vorwurf der Bestechung eines Staatsdieners freikaufen, indem er 100 Millionen Dollar in die Justizkasse zahlt? Wohl kaum. Doch so könnte an diesem Dienstag das Verfahren gegen den Formel-1-Chef Bernie Ecclestone enden. Der 83 Jahre alte Brite steht in München vor dem Landgericht; er soll im Jahr 2006 dem damaligen Bayern-LB-Vorstand Gerhard Gribkowsky 44 Millionen Dollar zugeschoben haben, um seinen Einfluss bei dem Rennzirkus zu sichern. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben nun offenbar die Zahlung jener Rekordsumme von 75 Millionen Euro verabredet, um das Verfahren einzustellen. Die Landesbank soll, obwohl sie keinen Schaden erlitten hat, weitere 25 Millionen Euro erhalten.

          Es gilt als wahrscheinlich, dass das Gericht dem Vergleich zustimmen wird. Von der Strafprozessordnung wäre dies wohl gerade noch gedeckt – die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft haben sich bisher in der Beweisaufnahme nicht wirklich erhärten lassen. Dass sich Ecclestone von Gribkowsky erpresst gefühlt hat, dürfte zwar eher ins Reich der Schutzbehauptungen gehören – zumal dieser von der Münchner Justiz rechtskräftig wegen Bestechung Ecclestones zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Doch scheint wirklich nicht undenkbar, dass der Londoner Sportfunktionär eine Feinheit des deutschen Strafrechts nicht kannte, die das Schwergewicht der Anklage gegen ihn ausmacht: Dass nämlich der Vorstand einer Landesbank als „Amtsträger“ gilt und daher wie jeder Beamte keine größeren Geschenke als einen Kugelschreiber entgegennehmen darf.

          Dennoch wäre ein solcher „Deal“, wie in Juristenkreisen die Verständigung über den Ausgang eines Strafverfahrens ganz offiziell genannt wird, obszön. Solche Kompromisse sind zwar gerade in Wirtschaftsprozessen gang und gäbe, wenn Beweisschwierigkeiten und rechtliche Unklarheiten die Hauptverhandlung erschweren. Das hat Vorteile für die Angeklagten ebenso wie für die Justiz, die sich gerne überlastet fühlt. Man erinnere sich: Auch das spektakuläre „Mannesmann-Verfahren“ ging ohne Schuld- oder Freispruch zuende. Vielmehr zahlte beispielsweise der damalige Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann 3,2 Millionen Euro an die Staatskasse – und das Verfahren wurde eingestellt.

          Doch bei Ecclestone liegt der Fall anders – nicht nur hinsichtlich der exorbitanten Höhe der Geldzahlung, die er mit einem Leitenden Oberstaatsanwalt persönlich ausgehandelt haben soll. Während Ackermann & Co. seinerzeit nach einem Übernahmekampf ziemlich freizügig mit fremdem Geld umgegangen waren, geht es hier um den Vorwurf der höchst eigennützigen Bestechung. Die angebliche Zahlung von Schmiergeld lässt sich aber nicht durch Entrichtung eines noch größeren Betrags an die Staatskasse aus der Welt schaffen.

          Zumal es sich hier trotz der exorbitanten Dimension lediglich um jene Summe handeln dürfte, die der exzentrische Sportunternehmer alljährlich als Unterhalt von seiner Ex-Frau erhält – aufgebracht übrigens aus dem Topf einer in England steuerbegünstigten Stiftung. Nicht nur Altmarxisten erinnert dies an den Vorwurf der Klassenjustiz, deren Härte nur jene treffe, die sich nicht die teuersten Verteidiger und die höchsten Ablasszahlungen leisten können.

          Die Münchner Strafkammer wäre daher gut beraten, die Hauptverhandlung fortzusetzen. Ecclestone sitzt erst seit gut drei Monaten auf der Anklagebank. Sollte er sich tatsächlich schuldig gemacht haben, muss er seine verdiente Strafe erhalten. Diese müsste er zwar vermutlich nicht im Gefängnis absitzen. Aber als Chef der Formel 1 wäre der Brite auch bei einer Bewährungsstrafe kaum zu halten. Nach einer Einstellung des Verfahrens dürfte er sich hingegen weiterhin als unschuldig bezeichnen.

          Lassen sich die Anschuldigungen jedoch nicht beweisen, muss die Justiz eben in den sauren Apfel beißen und einen lupenreinen Freispruch verkünden. Die Staatsanwaltschaft mag sich dann blamiert fühlen, und der Landeskasse entginge ein riesiger Batzen Geld. Doch das ist nunmal der Preis des Rechtsstaats.

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