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Britannien und EU : Der Brexit und der große Streit ums Geld

Bald nicht mehr in der EU: Blick auf die britische Hauptstadt London. Bild: dpa

Rund 200 Milliarden Euro an offenen Rechnungen sind in der EU aufgelaufen. Werden die Briten noch für ihren Teil geradestehen?

          3 Min.

          Eine einvernehmliche Scheidung soll die Trennung Großbritanniens von der EU werden. So haben es beide Seiten nach dem Brexit-Votum bekräftigt. Tatsächlich droht ein Rosenkrieg, gibt mancher Kommissionsbeamte inzwischen offen zu. Dafür gibt es nicht zuletzt einen Grund: das Geld. Es geht um die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Briten nach dem Austritt Unterhalt für das ungewollte „Kind EU“ zahlen müssen.

          Hendrik Kafsack
          Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

          Die Kommission spricht lieber von „offenen Rechnungen“, die die Briten begleichen sollen, damit nicht die anderen Mitgliedstaaten dafür geradestehen müssen. So oder so, der Streitwert ist groß genug, um die Verhandlungen mit Großbritannien kompliziert zu machen. Es geht um rund 200 Milliarden Euro.

          „Offene Rechnungen“ sind in der EU nicht ungewöhnlich. Im Gegenteil: Sie sind fester Bestandteil des EU-Haushalts. Das ergibt sich aus seiner Zusammensetzung. Nur ein Teil der Haushaltsgelder fließen jedes Jahr sofort an die Empfänger.

          EU unterhält zwei Haushalte

          Dazu gehören die Agrarhilfen. Die Strukturprogramme und damit mehr als ein Drittel der Gesamtausgaben und die Forschungsprogramme aber laufen in der Regel über mehrere Jahre. Entsprechend fließt das dafür vorgesehene Geld nach und nach ab. Viele Förderprojekte werden zudem erst nach Jahren verwirklicht. Auch das Geld fließt dann später.

          Um das abzubilden, verabschiedet die EU zwei „Haushalte“: einen für die Zahlungsermächtigungen und einen für die Verpflichtungsermächtigungen. Die ersten geben an, wie viel Geld die EU im Jahr ausgeben darf. Die zweiten, was für Zusagen die EU geben darf, für Ausgaben, die teilweise erst Jahre später fällig werden.

          Das gleicht dem Kauf eines Autos. Am Tag der Bestellung sagt der Käufer zu, dass er den Wagen bezahlen wird (Verpflichtungsermächtigung). Das Geld auf den Tisch legen muss er erst, wenn der Wagen geliefert wird (Zahlungsermächtigung). Der Hauptunterschied zwischen den Zusagen der EU etwa für Strukturhilfen und dem Autokauf ist, dass die Spanne zwischen Bestellung und Bezahlung oft länger ist. In beiden Fällen aber gleichen sich beide Posten langfristig aus.

          Wie bestellt und nicht abgeholt

          Der Austritt der Briten stört dieses Gleichgewicht nun allerdings empfindlich. Schließlich fehlt nach dem Brexit der britische Beitrag zu den Verpflichtungen, die die EU in den vergangenen Jahren eingegangen ist. Übertragen auf den Autokäufer gliche das, vereinfacht gesagt, einer Situation, in der der Käufer etwa nach einem Führerscheinverlust vom Kauf zurücktritt, wenn das speziell für ihn gefertigte Auto schon auf dem Hof des Händlers steht.

          Der Händler dürfte in diesem Fall erklären, bestellt sei bestellt, und die volle Summe einfordern. Ähnlich dürfte die EU in den Verhandlungen mit den Briten argumentieren, schließlich haben diese in den vergangenen Jahren ihre Zustimmung zu den nun aufgelaufenen Verpflichtungsermächtigungen gegeben. Auf der anderen Seite könnten die Briten wie der vom Kauf zurückgetretene Autokäufer dagegenstellen, dass sie nicht für etwas bezahlen wollen, von dem sie nichts mehr haben.

          Das Ganze wäre nicht so heikel, wenn es nicht um so große Summen ginge. Die EU zieht jedes Jahr Bilanz, wie viele Zusagen sie im Laufe der vergangenen Jahre eingegangen ist, für die noch kein Geld geflossen ist. Im Fachjargon spricht man von dem „reste à liquider“ (RAL). Seit 2005 ist diese Summe von 119 Milliarden Euro auf zuletzt 217 Milliarden Euro gestiegen.

          Höhe der Summe steht nicht exakt fest

          Das liegt zum einen daran, dass das Europaparlament und der Ministerrat, das Gremium der Mitgliedstaaten, jahrelang zwar viel Geld für die Verpflichtungsermächtigungen, sprich Finanzierungszusagen, bereitgestellt haben, aber weniger Geld für die Zahlungsermächtigungen, weil diese stärker im öffentlichen Fokus standen. Das hat zu einem gewissen Rückstau „offener Rechnungen“ geführt. Die Schere zwischen beiden Posten ist größer geworden.

          Es liegt zum anderen aber auch daran, dass die Empfänger von EU-Hilfen diese nicht abrufen, weil die Umsetzung von Projekten nicht vorankommt oder sie den erforderlichen nationalen Beitrag zur Kofinanzierung eines Projekts nicht aufbringen können.

          Als wäre es nicht schon kompliziert genug, kann es zudem sein, dass die Finanzierungszusagen gar nicht abgerufen werden oder verfallen, weil ein einst geplantes Projekt doch nicht umgesetzt wird. Knapp 2 Milliarden Euro der 217 Milliarden Euro der RAL sind mehr als zehn Jahre alt und werden wohl nie bezahlt werden müssen.

          Hinzu kommt, dass seit einigen Jahren Hilfen, die mehr als drei Jahre überfällig sind, verfallen. Allein im vergangenen Jahr traf das Zusagen in Höhe von rund 3,8 Milliarden Euro. Zudem schwankt die Höhe der RAL jedes Jahr, je nachdem wie die Staaten mit der Umsetzung von Projekten vorankommen und welche neuen Gelder die EU zugesagt hat. Sie wird sich also auch zwischen dem Beginn der Austrittsverhandlungen und deren voraussichtlichem Ende zwei Jahre später spürbar ändern.

          Kurz gesagt: Es ist schwer zu sagen, über welche Summe exakt beiden Seiten überhaupt streiten müssen. Entsprechend ist es schwer, zu bestimmen, um welche Summe es für Großbritannien geht.

          Wenn man davon ausgeht, dass die Briten zuletzt 12,5 Prozent des Haushalts finanziert haben und der RAL beim Austritt bei 200 Milliarden Euro liegt, könnte es um 25 Milliarden Euro gehen. Tatsächlich dürfte es weniger sein – haben doch die Briten selbst auch noch Ansprüche aus den Verpflichtungsermächtigungen, die mit den Forderungen verrechnet werden müssten.

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